Hallo! Unsere BR-Wahl wurde nach Anfechtung durch die GL durch das ArbG für nicht erklärt. Grund war ein Fehler, der aber inzwischen behoben ist. Die GL hatte in ihrer Klagebegründung signalisiert, das sie den BR anerkennen würden, wenn dieses Problem gelöst würde. War aber bis Gerichtstermin nicht. Jetzt ists erledigt. Wir haben jetzt Berufung beim LAG einlegen lassen und verweisen auf das behobene Problem. Inoffiziell hat die GL signalisiert, dass sie - wenn das LAG das ermöglicht - den BR anerkennt.
NUN MEINE FRAGE: Können wir als BR - nachdem wir nun fristgerecht Berufung eingelegt haben - weiter arbeiten und auch die Mitarbeiter vom Weiterbestehen des Gremiums unterrichten (Aushang usw.)? Oder müssen wir in Deckung bleiben, bis das LAG entschieden hat? Sind nicht das Urteil der ersten Instanz durch die Berufung erstmal ausser Kraft?