Erstellt am 07.01.2018 um 08:37 Uhr von kratzbürste
Und gibt es dort einen BR?
Der würde den Arbeitnehmern raten, auf keinen Fall zu unterschreiben und stattdessen seine Mitbestimmung bei einer Arbeitszeitregelung geltend machen, die auch eine Mehrarbeitsregelung enthält.
Erstellt am 07.01.2018 um 09:35 Uhr von BrauseBär
Da du als Fahrer bestimmt keinen sehr großen Stundenlohn dein eigen nennen dürftest, schicke das ganze doch einfach mal an den Zoll und hare der DInge, die dann folgen.
Erstellt am 07.01.2018 um 09:53 Uhr von Foofourtyone
Vielen Dank für die beiden Meinungen. Allerdings beantworten diese meine konkreten Fragen nicht.
Erstellt am 07.01.2018 um 10:13 Uhr von hansimglueck
Wer verzichtet kann später schlecht etwas fordern. Außerdem : Wer weiß, wann das Arbeitsverhältnis endet. Die wären alte Ansprüche u.U. schon verjährt.
Ich denke hier: Wenn es einen BR gibt, sollte der handeln und nicht die Kollegen im Regen stehen lassen.
Erstellt am 07.01.2018 um 11:12 Uhr von Pjöööng
Es ist durchaus vorstellbar dass eine Verzichtserklärung ohne Gegenleistung erfolgreich angefochten werden kann, sicher ist das aber nicht...
Was könnte es denn hier überhaupt für einen Grund geben, solch eine Verzichtserklärung zu unterschreiben? Ist es nicht die normalste Reaktion der Welt zu fragen "Was bekomme ich dafür als Gegenleistung?"
Was heißt denn dass die Mehrstunden bereits vom Arbeitgeber "akzeptiert" wurden?
Erstellt am 07.01.2018 um 12:46 Uhr von UliPK
Verzichtserklärung muss man nicht Unterschreiben und sollte man auch nicht.
Ob eine später erfolgte Anfechtung der Verzichtserklärung Erfog hat ist nicht sicher, wie ja schon hier beschrieben.
Bei nicht Tarifgebundenen Betrieb steht euch ein Freizeitausgleich der in Mehrarbeit geleisteten Stunden zu, bei dir halt die 250 Überstunden, wobei die Lage der Freizeit nicht von dir alleine bestimmt werden kann.
Lese das mal dazu:
https://www.arbeitsvertrag.org/ueberstundenabbau/
https://www.arbeitsrechte.de/ueberstundenabbau/
wenn du es noch genauer haben möchtest:
https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html
Hier mal was zum schmunzeln, ist dein Gewerbe.
https://www.eurotransport.de/news/streit-um-die-arbeitszeit-die-zeitbombe-tickt-weiter-6550385.html
"Zudem moniert der AG die Anzahl der Stunden. Als Vergleich zieht er die Zeiten der Fahrerkarte des AN heran. Dort würden die Zeiten teilweise zum Nachteil des AG abweichen. Können die Stundenzettel mit Hilfe der Fahrerkartennachweise angefochten werden oder sind die Stundenzettel -da bereits akzeptiert- die Basis der Überstundenberechnung? "
Hat er die Stundenzettel unterschrieben? Du schreibst nur etwas von "vom AG akzeptiert worden" .
Wenn er die Stundenzetel unterschrieben hat könnten sie als Nachweis deiner Stunden annerkannt werden. Wenn er es nicht unterschrieben hat zählt tatsächlich nur die Fahrerkarte als Nachweis.
Was du aber auch noch nicht beantwortet hast:
von kratzbürste "Und gibt es dort einen BR? "
Erstellt am 07.01.2018 um 13:06 Uhr von foofourtyone
@Pjöööng: Der Grund wäre, die restliche Zeit der Arbeitsvertragsdauer "in Ruhe" arbeiten zu können ohne den eventuellen Schikanen des AG ausgesetzt zu sein.
Der AN ist lt. AV zur Abgabe von Stundenzetteln (Anfangszeit, Endzeit, Dauer) verpflichtet, auf Basis welcher die Nachtzulagen und Mehrverpflegungsaufwände berechnet und gezahlt werden. Zudem ist im AV geregelt, dass der AG das Recht hat die Stundenzettel nicht zu akzeptieren. Da aber bisher alle Nachzulagen und Co. gezahlt wurden, gelten meines Wissens nach die Stundenzettel als stillschweigend (durch Nichtzurückweisung) akzeptiert.
Erstellt am 07.01.2018 um 13:10 Uhr von Challenger
Zitat kratzbürste : "Und gibt es dort einen BR? "
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Habt Ihr keinen, dann wählt Euch einen.
Erstellt am 07.01.2018 um 13:15 Uhr von foofourtyone
@Challenger: Aktuell noch nicht. Wir sind insgesamt 13 Mitarbeiter (Tendenz steigend). Aber ich denke keiner von uns hat eine Ahnung wie man das korrekt angeht. Da ich aber ver.di-Mitglied bin werde ich mich dort nächste Woche mal informieren. Denn es scheint so einiges nicht korrekt zu laufen. Die Verträge sind nämlich m.W.n. alle gleich.