Hallo,

im nicht tarifgebundenen AV (Transportgewerbe/ Berufskraftfahrer) sind 40 Wochenarbeitsstunden vereinbart und dieser enthält keine Überstundenregelung. Binnen des letzten halben Jahres sind rund 250 Überstunden geleistet, dokumentiert (Stundenzettel) und vom AG akzeptiert worden, welche aktuell noch nicht ausgeglichen wurden. Ein Überstundenkonto gibt es nicht. Zugleich macht die Art der Arbeit es unmöglich, die Tätigkeit nach 8 Stunden niederzulegen, da man den LKW ja nicht einfach irgendwo am Wegesrand abstellen und nach Hause fahren kann.

Der AG möchte die Überstunden nicht ausgleichen und verlangt die Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. Ist eine solche Erklärung rechtswirksam oder kann der AN diese unproblematisch unterzeichnen und z.B. am Ende des Arbeitsverhältnisses dennoch die Überstunden erfolgreich einklagen?

Zudem moniert der AG die Anzahl der Stunden. Als Vergleich zieht er die Zeiten der Fahrerkarte des AN heran. Dort würden die Zeiten teilweise zum Nachteil des AG abweichen. Können die Stundenzettel mit Hilfe der Fahrerkartennachweise angefochten werden oder sind die Stundenzettel -da bereits akzeptiert- die Basis der Überstundenberechnung?