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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verzicht auf Überstundenausgleich vor Antrag auf Kurzarbeit

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Romy66
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, in den schwierigen Zeiten von Corona muss die Firma in Kurzarbeit gehen. Da aber noch viele Mitarbeiter Überstunden auf den Arbeitszeitkonten haben, ist das problematisch, da diese vorher abgebaut sein müssen. Nun hat die Personalbteilung mit den Mitarbeitern, die noch Überstunden in erheblichem Umfang haben Einzelgespäche geführt und in diesen dann erwähnt, dass fast alle Mitarbeiter bereit sind auf ihre Überstunden zu verzichten...ein nicht unerheblicher psychologischer Druck. Nun meine Frage: Eigentlich ist es ja eine Vorraussetzung die Kurzarbeit zu vermeiden, in dem man die Überstunden zuerst abbaut. Wenn nun aber die Mitarbeiter auf Nachfrage verzichten, kommt das Unternehmen ja viel eher und unberechtigt eher in den Genuss der staatlichen Hilfen, die in diesen Zeiten ja noch höher sind als das normale Kug... Ist das nicht Subventionsbetrug gem. §§ 263, 27 StGB. Denn der Staat, also wir alle, müssen nun schon viel eher die Mittel auszahlen, als wenn die Überstunden eingebracht worden wären.

Mir kommt diese Trickserei nicht rechtens vor. Wie ist hierzu eure Meinung?

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Community-Antworten (10)

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celestro

16.04.2020 um 09:34 Uhr

das sollte man mit einem Anwalt bereden. Klingt für mich auch sehr bedenklich. Hinzu kommt, dass es so pauschal "alle Überstunden müssen vorher weg sein" auch nicht stimmt. Auch das ließe sich auf den konkreten Fall besser mit einem Anwalt bereden.

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XYZ68

16.04.2020 um 09:39 Uhr

Bei uns ist es so geregelt, dass die Mitarbeiter vorhandene Überstunden abbauen müssen (bis auf x Stunden, wie in einer BV geregelt) und erst dann Kurzarbeit haben. Bereits genehmigter Überstundenabbau bleibt so wie genehmigt bestehen. Ist für den Mitarbeiter durchaus von Vorteil, da er erst später in Kurzarbeit geht. Der Arbeitgeber achtet drauf, dass wenigstens 10% Arbeitsausfall für die Firma bestehen, da er sonst kein Anspruch auf Kurzarbeit haben würde.

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kratzbürste

16.04.2020 um 09:53 Uhr

Lest doch mal die geänderten Bestimmungen zum Kug. Findet ihr auf der Seite vom BMAS.

Und der Perso würde ich Feuer unterm Hintern machen.

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ganther

16.04.2020 um 10:47 Uhr

unser AG hat dies auch bei der Agentur erfragt. Klare Aussage: Überstunden sind abzubauen!

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seehas

16.04.2020 um 11:14 Uhr

Das Vorgehen ist völliger Schwachsinn. Wenn Kurzarbeit angemeldet wird, dann gilt das erstmal für den ganzen Betrieb. Wenn einzelne Mitarbeiter noch Überstunden auf dem Konto haben, dann werden sie solange ganz normal weiterbezahlt, bis die Stunden aufgebraucht sind. Wer keine Stunden hat bekommt sofort Kug, wer viele hat entsprechend später. Beispiel: 40 h / Woche, Kurzarbeit mit 20 Stunden Arbeitszeit: Kollege 1: 15 h Zeitguthaben- Woche 1: 20 h Arbeit + 15 h Guthaben = 35 Stunden Gehalt + 5 Stunden Kug. Woche 2: 20 h Arbeit = 20 h Gehalt + 20 h Kug Kollege 2: 30 h Zeitgutaben - Woche 1: 20 h Arbeit + 20 h Guthaben = 40 Stunden Gehalt, kein Kug. Woche 2: 20 h Arbeit + 10 h Guthaben = 30 h Gehalt + 10 h Kug. Das funktioniert wunderbar nebeneinander her. da hat die Arbeitsagentur auch kein Problem dabei.

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rtjum

16.04.2020 um 13:58 Uhr

also ich sehe das wie seehas. und was soll denn mit den Überstunden passieren? haben die Kollegen dann einfach pech gehabt? Den Verzicht solltet ihr als BR auf keinen Fall zulassen!

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Romy66

16.04.2020 um 16:05 Uhr

Danke für eure Hilfe!

Leider haben viele AN das schon unterschrieben und verzichtet.

Aber so kurz vor der Kug sind diese Überstunden einfach weg, und dann kann man Kug beantragen, obwohl man sie eigentlich ganz klar abbauen sollte...? Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder?

Angeblich hat der Anwalt der Firma die Auskunft gegeben, das sei rechtens.

Nur wenige haben Stand gehalten und feiern jetzt erst die Stunden ab.

Für mich stellt sich wirklich die Frage, ob das nicht strafbar ist, ganz davon abgehen könnte nach eventueller Prüfung irgendwann ja eine Rückzahlung anstehen, wenn es unberechtigt war. Das würde ja dann die Arbeitsplätze sicher gefährden. Denn so schnell wird es wohl nicht besser werden mit der Auftragslage...

Es ist ein Graus...

S
seehas

16.04.2020 um 18:45 Uhr

An eurer Stelle würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen und die Kollegen auf den Status quo ante zurücksetzen lassen. Die Aktion des AG war eindeutig nicht notwendig. Weist ihn darauf hin, welchen Verlust an Vertrauen in der Belegschaft das bedeutet, wenn die Mitarbeitenden erfahren wie sie auf's Kreuz gelegt worden sind. Jetzt kann er sich immer noch damit rausreden, dass er schlecht beraten wurde und seinen Fehler korrigieren. Wenn er sich nicht darauf einlässt, dann sucht euch ein paar Kollegen die Rechtschutz haben oder in der Gewerkschaft sind und lasst sie klagen. Ich bin sonst kein Freund der schnellen Klage, aber wenn hier die Einsicht fehlen sollte dann geht es wohl leider nicht ohne. Viele AG sind im Moment mit der Kurzarbeit genauso überfordert wie ihre Betriebsräte. Bei uns im Unternehmen haben wir in dieser Situation gegenseitig voneinander gelernt, weil beide Seiten sich schlau gemacht haben.

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ganther

16.04.2020 um 19:53 Uhr

der AG bewegt sich hier auf ganz dünnen Eis. Wenn die Agentur davon Wind bekommt und der AG für diese MA nun KUG in Anspruch nimmt handelt es sich wohl um Sozialversicherungsbetrug. viel Spaß mit Arbeitsagentur und Staatsanwalt

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Fried-1974

17.04.2020 um 13:05 Uhr

Hallo, bei Personalgesprächen kann auch ein BR-Mitglied anwesend sein, zum Schutz des AN. Das BRM muss nur neutral bleiben. wer Unterschrieben hat hat jetzt Pech und der BR ist raus.

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