Verzicht auf Ausgleichstag
Hallo zusammen, bin seit kurzem erst ordentliches BR-Mitglied und zum Vorsitzender gewählt worden. Leider auch noch nicht ganz so „wissend“ und bräuchte daher bitte mal Hilfe von Euch. Kann ein MA freiwillig auf den Ausgleichstag für Feiertagsarbeit verzichten? Der Kollege möchte diesen nicht, da er lieber die „Überstunden“ (aus finanziellen Gründen) haben möchte. Ist das rechtens möglich oder kann es da zu Problemen kommen? Vielen Dank schon mal im Voraus.
Community-Antworten (1)
09.08.2017 um 14:46 Uhr
Das hängt davon ab, wo der Anspruch auf solch einen "Ausgleichstag" definiert ist.
Ist er in einem Tarifvertrag definiert, so kann er nur mit Zustimmung der Tarifpartner darauf verzichten. Im Falle einer Betriebsvereinbarung bedürfte es der Zustimmung des BR.
Verwandte Themen
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit wenn nur wenige Stunden am Sonntag gearbeitet werden?
ÄlterWenn Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten, müssen sie nach dem Arbeitszeitgesetzt einen Ausgleichstag erhalten. Nur wie wird das gerechnet, wenn am Sonntag kein ganzer Tag, sondern nur 6 Std. (sta
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit bei 35h Woche / 5 Tage
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage: Laut Arbeitszeitgesetz muss für einene "Arbeitstag am Sonntag" ein Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen gewährt werden. Nun ist es bei uns so dass: Wir eine 35h
Ausgleichstag Sonntagsarbeit - wann muss der gewährt werden?
ÄlterWir veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest bei dem die Belegschaft Sonntags arbeitet. Dies wird jedes Jahr aufs neue durch eine eine BV geregelt. Für die Überstunden erhalten die MA die tarifliche
CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen! bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes: §9 Urlaub Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Ur
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit
ÄlterAuch mal wieder eine Frage von mir. Unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass der Samstag als Ausgleichstag genommen werden kann. Nun, ich sehe es nicht so. Laut Manteltarifvertag haben wir eine