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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verzicht auf Ausgleichstag

S
Stpt12
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bin seit kurzem erst ordentliches BR-Mitglied und zum Vorsitzender gewählt worden. Leider auch noch nicht ganz so „wissend“ und bräuchte daher bitte mal Hilfe von Euch. Kann ein MA freiwillig auf den Ausgleichstag für Feiertagsarbeit verzichten? Der Kollege möchte diesen nicht, da er lieber die „Überstunden“ (aus finanziellen Gründen) haben möchte. Ist das rechtens möglich oder kann es da zu Problemen kommen? Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

09.08.2017 um 14:46 Uhr

Das hängt davon ab, wo der Anspruch auf solch einen "Ausgleichstag" definiert ist.

Ist er in einem Tarifvertrag definiert, so kann er nur mit Zustimmung der Tarifpartner darauf verzichten. Im Falle einer Betriebsvereinbarung bedürfte es der Zustimmung des BR.

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