Kurzarbeit + Verzicht auf Urlaubsgeld
Für unserem Betrieb wurde eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, da ab 01.04.2020 bis voraussichtlich 31.08.2020 Kurzarbeit (50 % alle AN) beantragt wird. In der BV wurde allerdings zusätzlich vereinbart, dass alle AN auf ihr Urlaubsgeld (50 % des Monatsbrutto) verzichten (arbeitsvertraglich und in BV vereinbart - da Anlehnung an verdi-Tarif Versicherung). Dafür soll es keine betriebsbedingten Kündigungen und keine Kurzarbeit 0 geben. Kann der BR so eine BV unterzeichnen?
Community-Antworten (5)
27.03.2020 um 17:07 Uhr
Wenn er ein Stift hat, dürfte es kein Problem sein. Und zur Sicherung von Arbeitsplätzen durchaus üblich.
27.03.2020 um 17:21 Uhr
Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit von Kurzarbei sowieso nicht möglich.
27.03.2020 um 17:32 Uhr
Würde mich wundern, wenn der BR in einer BV auf Weihnachtsgeld verzichten könnte (ich sage nur § 77.3 BetrVG).
27.03.2020 um 18:10 Uhr
@Kratzbürste
Du meinst sicher Urlaubsgeld, oder? Müsste man sich den TV genau anschauen. Also ob es da Öffnungsklauseln gibt.
"Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit von Kurzarbei sowieso nicht möglich."
Vielleicht geht es auch eher um die Zeit danach. Das müsste man sich genauer anschauen.
27.03.2020 um 19:30 Uhr
Meines Erachtens hat der BR hier seine Kompetenzen arg weit überschritten.
Das Gute: Diese BV dürfte von vorn bis hinten unwirksam sein.
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