Für unserem Betrieb wurde eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, da ab 01.04.2020 bis voraussichtlich 31.08.2020 Kurzarbeit (50 % alle AN) beantragt wird. In der BV wurde allerdings zusätzlich vereinbart, dass alle AN auf ihr Urlaubsgeld (50 % des Monatsbrutto) verzichten (arbeitsvertraglich und in BV vereinbart - da Anlehnung an verdi-Tarif Versicherung). Dafür soll es keine betriebsbedingten Kündigungen und keine Kurzarbeit 0 geben.
Kann der BR so eine BV unterzeichnen?