Erstellt am 27.03.2020 um 16:07 Uhr von BRHamburg
Wenn er ein Stift hat, dürfte es kein Problem sein. Und zur Sicherung von Arbeitsplätzen durchaus üblich.
Erstellt am 27.03.2020 um 16:21 Uhr von UdoWoe
Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit von Kurzarbei sowieso nicht möglich.
Erstellt am 27.03.2020 um 16:32 Uhr von Kratzbürste
Würde mich wundern, wenn der BR in einer BV auf Weihnachtsgeld verzichten könnte (ich sage nur § 77.3 BetrVG).
Erstellt am 27.03.2020 um 17:10 Uhr von celestro
@Kratzbürste
Du meinst sicher Urlaubsgeld, oder? Müsste man sich den TV genau anschauen. Also ob es da Öffnungsklauseln gibt.
"Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit von Kurzarbei sowieso nicht möglich."
Vielleicht geht es auch eher um die Zeit danach. Das müsste man sich genauer anschauen.
Erstellt am 27.03.2020 um 18:30 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens hat der BR hier seine Kompetenzen arg weit überschritten.
Das Gute: Diese BV dürfte von vorn bis hinten unwirksam sein.