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Kurzarbeit + Verzicht auf Urlaubsgeld

B
BRalt
Mrz 2020 bearbeitet

Für unserem Betrieb wurde eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, da ab 01.04.2020 bis voraussichtlich 31.08.2020 Kurzarbeit (50 % alle AN) beantragt wird. In der BV wurde allerdings zusätzlich vereinbart, dass alle AN auf ihr Urlaubsgeld (50 % des Monatsbrutto) verzichten (arbeitsvertraglich und in BV vereinbart - da Anlehnung an verdi-Tarif Versicherung). Dafür soll es keine betriebsbedingten Kündigungen und keine Kurzarbeit 0 geben. Kann der BR so eine BV unterzeichnen?

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Community-Antworten (5)

B
BRHamburg

27.03.2020 um 17:07 Uhr

Wenn er ein Stift hat, dürfte es kein Problem sein. Und zur Sicherung von Arbeitsplätzen durchaus üblich.

U
UdoWoe

27.03.2020 um 17:21 Uhr

Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit von Kurzarbei sowieso nicht möglich.

K
kratzbürste

27.03.2020 um 17:32 Uhr

Würde mich wundern, wenn der BR in einer BV auf Weihnachtsgeld verzichten könnte (ich sage nur § 77.3 BetrVG).

C
celestro

27.03.2020 um 18:10 Uhr

@Kratzbürste

Du meinst sicher Urlaubsgeld, oder? Müsste man sich den TV genau anschauen. Also ob es da Öffnungsklauseln gibt.

"Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit von Kurzarbei sowieso nicht möglich."

Vielleicht geht es auch eher um die Zeit danach. Das müsste man sich genauer anschauen.

P
Pjöööng

27.03.2020 um 19:30 Uhr

Meines Erachtens hat der BR hier seine Kompetenzen arg weit überschritten.

Das Gute: Diese BV dürfte von vorn bis hinten unwirksam sein.

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