Hallo an alle,

ich habe eine wichtige Frage zur Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmer/-innen:

Muss zum Zeitpunkt der Wahl der/die Leiharbeiternehmer/-in:

- noch 3 Monate beschäftigt sein,
- bereits drei Monate beschäftigt sein oder
- insgesamt 3 Monate beschäftigt sein?

Danke im Voraus für die Antwort(en)!