Ich wurde zum Vorsitzenden des Wahlvorstandes eines Betriebes mit 106 fest angestellten
und wahlberechtigten Mitarbeitern bestellt. In der durch die Geschäftsleitung übergebenen
Arbeitnehmerliste, erscheinen unter anderem auch neun Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma,
die regelmäßig seit längerer Zeit in unterschiedlicher Anzahl angefordert werden.
Auf Nachfrage wurden mit diese Mitarbeiter als "unstetige Mitarbeiter" bezeichnet.
In der Praxis sieht das wohl so aus, dass die Logistikleitung täglich eine Mitteilung an die
Leiharbeitsfirma über die Anzahln der benötigten Leute gibt. Die Leiharbeitsfirma entscheidet dann
nach Verfügbarkeit, wer aus dem Kreis der Personen eingesetzt wird. Sind diese Leute Wahlberechtigt ?