Erstellt am 16.04.2010 um 09:17 Uhr von MonaLisa
@Dreamliner,
wenn z. B. am 1. Mai bei euch die Wahl stattfindet und an diesem Tag ein neuer Kollege anfängt, der kein Leitender ist, dann darf er natürlich wählen.
§ 7 BetrVG
Nachtrag!
1. Mai ist ein bescheuertes Beispiel! Dann nehmen wir eben den 3. Mai!
Erstellt am 16.04.2010 um 09:49 Uhr von wahlvst
@Dreamliner,
>>>Aufstellen lassen kann sich jeder der min. sechs Monate dem Betrieb zugehört
Dieses bezieht sich auf den letzten Wahltag.
Bedeutet, wenn man am letzten Wahltag die 6 Monate hat, kann man sich aufstellen lassen, also auch, wenn die Liste vor Ablauf der 6 Monate erstellt wird.