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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisezeit zur Schulung wie Arbeitszeit zu vergüten?

H
Heidequeen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen.

Ich habe nun schon ein wenig gegooglet, irgendwie finde ich für meinen Fall aber keine aussagekräftige Antwort.

Mein Arbeitgeber und ich sind uns uneinig über die Reisezeiten zur BR Schulung.

Folgender Fall:

Ich bin zu einer Schulung, selber mit dem Firmenfahrzeug. (Schon hier bin ich der Meinung wenn ich selber fahre ist es wie Arbeitszeit zu vergüten). Unsere Firma hat keinen Tarifvertrag. Wir haben eine Art Reisekostenrichtlinie (einseitig vom Arbeitgeber, die es schon vor dem BR gab) diese besagt dass Fahrten zur SChulung privatzeiten sind. Rahmenarbeitszeit im Betrieb 6 - 20 Uhr Ich bin eine Teilzeitkraft, arbeite 25 Std die Woche Losgefahren bin ich, damit ich püntktlich um 9 bei der Schulung bin um 5:30 Uhr (Google zeigte mir fast 3 Sdt Fahrtzeit an, ich rechne ja eventuell mit Stau, Pipipausen etc...).

Nun sage ich dass die Reisezeit wie Arbeitszeit zu vergüten ist, mein Arbeitgeber sagt da wir eine Reisekostenrichtlinie haben darf ich nach §78 BetrvG keinen Vorteil anderen Arbeitnehmern gegenüber haben.

Nun sind wir als BR auch schon auf die Idee gekommen dass die Reisekostenrichtlinie grundsätzlich falsch ist. Wir haben eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit die regelt dass man sich immer dort für die Arbeit anmelden kann, wo der eigentliche vertraglich geregelte Einsatzort ist.

Aber wer hat grundsätzlich Recht? Ich oder mein AG?

80402

Community-Antworten (2)

P
Pickel

16.11.2017 um 16:34 Uhr

Da die Fahrt nicht betriebsbedingt war, wirst du keine Überstunden gutgeschrieben bekommen.

N
nicoline

16.11.2017 um 16:47 Uhr

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