hallo und bitte um antwort:

bin gbr-vorsitzende mit brs auf "weiter fläche", teilweise anreisezeiten mit bahn von 2 bis 3 std. um in die märkte zu kommen. wie ist das mit der anrechnung der reisezeit als arbeitszeit? bin mit 30 std./woche angestellt und im handel tätig. betriebsübliche arbeitszeit ist "rahmenarbeitszeit an der kasse von 7 bis 22 uhr". wenn ich also um 7 uhr mit dem zug losfahre und um 17 uhr wieder zu hause bin kann ich dann 10std. abzgl. 0,5 pause = 9,5 std. arbeitszeit geltend machen? wie ist das mit reisezeit auf der bahn? oder als "beifahrer"? danke im voraus für antworten

lg fürchtenix