reisezeit als arbeitszeit
hallo und bitte um antwort:
bin gbr-vorsitzende mit brs auf "weiter fläche", teilweise anreisezeiten mit bahn von 2 bis 3 std. um in die märkte zu kommen. wie ist das mit der anrechnung der reisezeit als arbeitszeit? bin mit 30 std./woche angestellt und im handel tätig. betriebsübliche arbeitszeit ist "rahmenarbeitszeit an der kasse von 7 bis 22 uhr". wenn ich also um 7 uhr mit dem zug losfahre und um 17 uhr wieder zu hause bin kann ich dann 10std. abzgl. 0,5 pause = 9,5 std. arbeitszeit geltend machen? wie ist das mit reisezeit auf der bahn? oder als "beifahrer"? danke im voraus für antworten
lg fürchtenix
Community-Antworten (4)
17.08.2009 um 22:58 Uhr
@fürchtenix Was ist denn Dein Problem? Ich verstehe es noch nicht!
18.08.2009 um 07:00 Uhr
Solange deine Reisezeit innerhalb der Arbeitszeit liegt ist es Arbeitszeit. Ausserhalb der Arbeitszeit wirds dann schon schwieriger.
18.08.2009 um 22:43 Uhr
Hallo, ich kann dir definitiv sagen, dass deine Reisezeit außerhalb der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit als Mehrarbeit zu bewerten ist. Da beißt keine Maus den Faden ab. Hab das gleiche Theater gerade hinter mir. Schau einmal in den Kommentar zu § 78. Dort findest du auch unter einer Randnummer, die ich gerade nicht parat habe, ganz klare Aussagen zu Wegezeiten. Selbst wenn du mit dem Zug fährst, was bei Dienstreisen nicht als Arbeitszeit gewertet wird, ist das für deine Betriebsrattätigkeit nicht von Bedeutung.
18.08.2009 um 23:22 Uhr
ich danke euch für die antworten.
an theiaMK: welchen kommentar zu §78 meinst du? welches buch? im basiskommentar ist dazu keine aussage als randnummer. welche ausgabe meinst du?
ich bin inzwischen viel schlauer und hab erstmal meine reisezeiten als arbeitszeit angegeben. da ich mit der bahn fahre ist das relativ narrensicher.
lg fürchtenix
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