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Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender: Aufgaben & Wahl

6 Minuten Lesezeit
26.08.2026

Sie sind neu in dieses Amt gewählt und fragen sich, was Sie dürfen? Das Betriebsverfassungsgesetz nennt die Stellvertretung nur in wenigen Zeilen, und genau daran entstehen im Gremium die häufigsten Streitfälle: Wann beginnt die Vertretung, was dürfen Sie dann unterschreiben, und was gilt, wenn der Vorsitz ganz wegfällt?

Als stellvertretender Betriebsratsvorsitzender führen Sie im Vertretungsfall das gesamte Gremium. Außerhalb dieses Falls sind Sie ein Betriebsratsmitglied wie jedes andere. Ob Ihre Erklärungen den Betriebsrat binden, richtet sich also danach, ob gerade ein Vertretungsfall vorliegt.

Was ist ein stellvertretender Betriebsratsvorsitzender?

Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied, das der Betriebsrat zusätzlich mit der Vertretung des Vorsitzes beauftragt. § 26 BetrVG schreibt die Position zwingend vor.

Solange der Betriebsratsvorsitzende sein Amt ausübt, haben Sie eine Stimme wie jedes andere Mitglied. Erst wenn er verhindert ist, greift Ihre Rolle als Vertreter.

Wann der Betriebsratsvorsitzende als verhindert gilt

Verhindert ist der Vorsitzende, wenn er sein Amt aus tatsächlichen Gründen nicht ausüben kann. Maßgeblich ist der Begriff der zeitweiligen Verhinderung aus § 25 Abs. 1 BetrVG, der auch für den Vorsitz gilt.

Eine Verhinderung liegt vor bei:

  • Krankheit
  • Erholungsurlaub
  • Teilnahme an einer Schulung
  • Sitzung des Gesamtbetriebsrats an einem anderen Ort

Keine Verhinderung ist es bei:

  • stundenweiser Abwesenheit vom Betrieb
  • hoher Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz
  • Erledigung persönlicher Angelegenheiten

Bei stundenweiser Abwesenheit gilt eine Ausnahme: Steht eine unaufschiebbare Angelegenheit an, dürfen Sie vertreten. Kurzzeitig verhindert ist der Vorsitzende außerdem, sobald ein Tagesordnungspunkt ihn persönlich und unmittelbar betrifft, etwa seine eigene Versetzung oder ein Antrag auf seinen Ausschluss aus dem Betriebsrat (BAG, 3.8.1999, 1 ABR 30/98).

Praxisbeispiel: Der Vorsitzende ist drei Wochen im Urlaub. In dieser Zeit hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einer ordentlichen Kündigung nach § 102 BetrVG an. Sie nehmen die Anhörung entgegen, laden zur Betriebsratssitzung ein und teilen dem Arbeitgeber die Stellungnahme des Gremiums innerhalb der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG mit.

Praxisbeispiel: Auf der Tagesordnung steht die Versetzung des Vorsitzenden. Er ist persönlich betroffen und damit kurzzeitig verhindert. Sie leiten Beratung und Abstimmung zu diesem einen Punkt, danach übernimmt er wieder.

Ihre Befugnisse im Vertretungsfall und außerhalb

Während der Vertretung übernehmen Sie alle Aufgaben und Befugnisse, die das Gesetz dem Vorsitzenden zuweist (§§ 26 Abs. 2, 29 Abs. 2 und 3, 42 Abs. 1 BetrVG).

BefugnisIm VertretungsfallAußerhalb der Vertretung
Erklärungen für den Betriebsrat abgebenja, im Rahmen der Beschlüssenein
Erklärungen des Arbeitgebers entgegennehmenjanein
Sitzung und Betriebsversammlung leitenjanein
Sitz im Betriebsausschuss ab neun Mitgliedernjaja, kraft Amtes
Eigenes Stimmrecht in der Sitzungjaja, als Mitglied

Ab neun Mitgliedern gehören Sie dem Betriebsausschuss kraft Amtes an (§ 27 Abs. 1 BetrVG). Das ist die einzige Aufgabe, die dauerhaft mit dem Amt verbunden ist.

Warum Sie kein zweiter Vorsitzender sind

Außerhalb der Vertretungszeit überträgt Ihnen das Gesetz keine Teilaufgaben aus dem Vorsitz, auch keine im Gremium abgesprochenen. Verbindliche Erklärungen für den Betriebsrat können Sie grundsätzlich nur im Vertretungszeitraum abgeben (BAG, 1.6.2011, 7 ABR 138/09).

Achtung: Wer als stellvertretender Vorsitzender ohne Vertretungsfall oder ohne wirksame Beschlussfassung nach außen auftritt, bindet den Betriebsrat nicht. Aus solchen Alleingängen entsteht regelmäßig Streit über das Handeln ohne Beschluss.

Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
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So wird der Stellvertreter im Betriebsrat gewählt

Die Wahl findet in der konstituierenden Sitzung statt. Zu ihr lädt der Wahlvorstand vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag ein (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Der Ablauf:

  1. Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder, Ersatzmitglieder nicht.
  2. Vorsitz und Stellvertretung werden in getrennten Wahlgängen gewählt.
  3. Es genügt die einfache Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder (§ 33 Abs. 1 BetrVG).
  4. Wer gewählt ist, muss die Wahl nicht annehmen.

Ein gemeinsamer Wahlgang, bei dem die Person mit den meisten Stimmen den Vorsitz und die zweitplatzierte die Stellvertretung erhält, ist nur zulässig, wenn der Betriebsrat das vorher beschlossen hat. Ohne diesen Vorab-Beschluss ist die Wahl angreifbar.

Wenn das Amt vorzeitig endet

Der Stellvertreter rückt nicht automatisch nach

Scheidet der Vorsitzende aus, rücken Sie nicht automatisch in sein Amt. Das gilt unabhängig davon, ob er den Betrieb verlässt, sein Betriebsratsmandat niederlegt oder nur den Vorsitz abgibt. Der Betriebsrat muss den Vorsitz unverzüglich neu wählen. Setzen Sie die Neuwahl deshalb auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.

Amtsniederlegung und Abwahl

Sie können das Amt der Stellvertretung jederzeit niederlegen, und der Betriebsrat kann Sie jederzeit abwählen. Ihr Mandat als Betriebsratsmitglied bleibt in beiden Fällen bestehen: Sie bleiben im Gremium, ohne die Vertretungsfunktion.

Für die Amtsniederlegung genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Betriebsrat, ohne Frist und ohne Begründung. Geben Sie sie schriftlich ab und lassen Sie sie ins Sitzungsprotokoll aufnehmen, dann ist der Zeitpunkt belegbar.

Die Abwahl beschließt der Betriebsrat mit einfacher Mehrheit in einer Betriebsratssitzung. Der Punkt gehört auf die Tagesordnung, sonst ist der Beschluss angreifbar. Endet das Amt vorzeitig, wählt das Gremium die Stellvertretung in einer regulären Sitzung neu, nicht erst zu Beginn der nächsten Amtszeit.

Zusammenarbeit von Betriebsratsvorsitzendem und Stellvertreter

Das Gesetz regelt nur den Vertretungsfall. Wie Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter im Alltag zusammenarbeiten, entscheidet das Gremium selbst. Halten Sie das am besten in der Geschäftsführung des Betriebsrats fest.

Klären Sie früh, wer wen informiert, wenn eine Vertretung ansteht, welche Unterlagen dann bereitliegen und wer in welcher Situation mit dem Arbeitgeber spricht. Als Stellvertreter im Betriebsrat übernehmen Sie oft ohne Vorlauf, und dann zählt, was vorher abgesprochen war.

Häufige Fragen

Was macht ein stellvertretender Betriebsratsvorsitzender?

Er übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden, solange dieser verhindert ist, und vertritt in dieser Zeit den Betriebsrat: Sitzungsleitung, Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber und Entgegennahme der Post an den Betriebsrat. Außerhalb der Vertretung arbeitet er als gewöhnliches Betriebsratsmitglied.

Ist der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende freigestellt?

Nicht automatisch. Die Freistellung richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 38 Abs. 1 BetrVG). Wer freigestellt wird, wählt der Betriebsrat nach Beratung mit dem Arbeitgeber aus seiner Mitte (§ 38 Abs. 2 BetrVG). In großen Betrieben fällt die Wahl oft auf die Stellvertretung, einen Anspruch allein aus dem Amt gibt es aber nicht.

Bekommt der Stellvertreter mehr Geld?

Nein. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und wird nicht vergütet (§ 37 Abs. 1 BetrVG). Eine Zulage allein für die Funktion gilt als unzulässige Begünstigung nach § 78 BetrVG.

Wie kürzt man stellvertretender Vorsitzender ab?

Üblich sind stellv. Vorsitzender und stellv. BRV. Eine festgelegte Abkürzung gibt es nicht, im Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber schreiben Sie die Funktion aus.

Kann der Betriebsrat einen zweiten Stellvertreter wählen?

Ja. § 26 Abs. 1 BetrVG schreibt nur einen Stellvertreter vor, ein weiterer ist aber zulässig. Für den Fall, dass Vorsitz und Stellvertretung gleichzeitig ausfallen, etwa bei einer gemeinsamen Schulung, kann der Betriebsrat vorsorglich einen zweiten Stellvertreter wählen.


Als stellvertretender Vorsitzender übernehmen Sie die Leitung des Gremiums oft von einem Tag auf den anderen. Wie Sie eine Sitzung souverän leiten, im Vertretungsfall mit dem Arbeitgeber verhandeln und die Aufgabenteilung mit dem Vorsitz klären, üben Sie im Seminar Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender.

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