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Reformpaket 2026: Das müssen Sie jetzt wissen

4 Minuten Lesezeit
03.07.2026

Die Bundesregierung hat am 02. Juli 2026 das Reformpaket 2026 beschlossen. Für Sie als Betriebsrat ist das mehr als eine politische Meldung. Viele der Änderungen greifen direkt in Ihren Betriebsalltag ein: mehr Befristungen, strengere Krankmeldepflichten, schnellere KI-Einführung, weniger formale Beauftragtenstrukturen. Das bringt neue Aufgaben und Fragen mit sich. Noch ist nicht alles in Kraft. Aber die Richtung steht. Wir haben das Paket für Sie aufgedröselt: Hier ist, was Sie jetzt wissen müssen.

Befristungen: Änderungen in der Personalplanung

Sachgrundlose Befristungen sind künftig bis zu 48 Monate und sechsmal in Folge zulässig. Bisher galt: maximal 24 Monate, höchstens drei Verlängerungen. Besonders brisant: Auch eine erneute befristete Einstellung beim selben Arbeitgeber (sog. "Zuvor-Arbeitsverhältnis") soll möglich werden. Damit würde ein zentraler Schutz gegen Kettenbefristungen deutlich abgeschwächt.

Für Sie als Betriebsrat: Prüfen Sie bei jeder Einstellung die Dauer und die Zahl der Verlängerungen. Fällt ab 2027 auch noch die Schriftform weg, wird die Nachverfolgung schwerer. Bestehen Sie auf sauberer Dokumentation.

Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt

Beschäftigte dürfen nach Erreichen der Regelaltersgrenze beim bisherigen Arbeitgeber sachgrundlos befristet weiterbeschäftigt werden. Das bietet Spielraum für Wissenstransfer. Es wirft aber auch Fragen auf: Wie freiwillig ist die Weiterbeschäftigung? Werden Nachfolgestellen besetzt? Wie sind altersgerechte Arbeitsbedingungen sichergestellt?

Für Sie als Betriebsrat ist das kein Randthema. Es betrifft Altersstruktur, Wissenstransfer, Belastung, Nachwuchsförderung und gerechte Verteilung von Arbeit. Schauen Sie also genau hin und stellen Sie kritische Fragen.

KI und Software

Das Reformpaket will die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Betrieb erleichtern und beschleunigen. Das soll ausdrücklich im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats geschehen. Genau darin liegt aber die Brisanz: Wenn Beschleunigung zum politischen Ziel wird, geraten Mitbestimmungsverfahren unter Druck. KI-Systeme können Leistung messen, Verhalten auswerten oder Bewerbungen filtern. Für Beschäftigte kann das massive Auswirkungen haben.

Für Sie als Betriebsrat: Nicht erst reagieren, wenn ein System schon läuft. Fragen Sie früh nach. Welche Daten werden verarbeitet? Welche Entscheidungen trifft das System? Werden Leistung oder Verhalten überwacht?

Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung fällt weg. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen, bisher galt das erst ab dem vierten. Falsche AU-Bescheinigungen werden stärker bestraft. Das ist für Beschäftigte hochsensibel. Krankheit wird stärker kontrolliert. Wer krank ist, muss schneller ärztlich nachweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Das kann gerade bei kurzen Erkrankungen, psychischer Belastung, Schichtarbeit oder schlechter ärztlicher Versorgung zusätzlichen Druck erzeugen.

Wichtig für Betriebsräte: Die Pflicht zur Beibringung einer AU-Bescheinigung selbst ist gesetzlich geregelt. Das betriebliche Krankmeldeverfahren ist allerdings mitbestimmungsrelevant. Prüfen Sie Ihre Betriebsvereinbarung: Wie und bei wem muss die Krankmeldung erfolgen? Gibt es Sonderregelungen für Schichtbetrieb, Außendienst oder mobile Arbeit?

Betriebliche Beauftragte

Betriebe müssen bestimmte betriebliche Beauftragte nicht mehr zwingend bestellen, wenn deren Pflicht nicht auf EU-Vorgaben beruht. Die inhaltlichen Schutzanforderungen sollen zwar bleiben, die Bestellungspflicht entfällt.

Für Sie als Betriebsrat ist das ein Warnsignal. Wenn formale Rollen wegfallen, kann Wissen verloren gehen. Zuständigkeiten können unklar werden. Klären Sie deshalb, welche Beauftragten betroffen sind. Wer übernimmt die Aufgaben? Wie wird Wissen gesichert?

Mitbestimmungsschutz: SE-Lücke wird geschlossen

Unternehmen können keine Europäische Gesellschaft (SE) mehr gründen, um die deutsche Unternehmensmitbestimmung zu umgehen. Wenn Sie in einem Konzern mit internationaler Struktur tätig sind, verbessert sich Ihre Ausgangslage.

Was Sie jetzt im Gremium prüfen sollten

  • Befristungspraxis im Betrieb: Wo wird dauerhaft befristet? Welche Gruppen sind besonders betroffen?
  • Betriebsvereinbarungen: Haben Sie Vereinbarungen zu Befristung, Krankmeldung, IT-Systemen, KI und Datenschutz? Müssen sie angepasst werden?
  • Geplante Software- und KI-Einführungen: Fordern Sie frühzeitig Informationen an.
  • Beauftragtenstruktur: Welche Stellen sind betroffen, wer übernimmt die Aufgaben?
  • Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt: Wie steht es um Freiwilligkeit, faire Kriterien, altersgerechte Bedingungen und geordnete Nachfolgeplanung?

Kurz gesagt: Dieses Reformpaket ist kein Thema für später. Es betrifft Ihren Betrieb, Ihre Kollegen, Ihre Betriebsratsarbeit. Schauen Sie jetzt hin. Dann können Sie mitgestalten.

Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen auf Ihren Betriebsrat?

Wir unterstützen Sie dabei, die neuen Entwicklungen richtig einzuordnen und rechtzeitig die passenden Themen auf die Tagesordnung zu setzen. In den Seminaren der W.A.F. erfahren Sie, was die Änderungen konkret für Ihre Betriebsratsarbeit bedeuten, worauf Sie jetzt achten sollten und wie Sie Ihre Mitbestimmung wirksam nutzen.

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