Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
Geltungsbereich |
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Zielsetzung |
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Kurzarbeitsphase |
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Von Kurzarbeit betroffene Bereiche |
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Festlegung der betroffenen Personenkreise/betroffenen Arbeitnehmer |
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Umfang der Kurzarbeit |
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Durchführung der Kurzarbeit |
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Ankündigungsfrist |
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Beendigung |
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Verlängerung |
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Urlaub statt Kurzarbeit |
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Auflösung von Arbeitszeitguthaben bzw. Ausschluss von Überstunden |
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Unwirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen |
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Berechnung der Entlohnung |
Kurzarbeit hat keine Einfluss auf Urlaubsentgelt und -geld, Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen und für tarifliche Freischichten, tarifliche Sonderzahlungen und Feiertagsbezahlung
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Beantragung des Kurzarbeitergelds |
Verpflichtung des Arbeitgebers, beim Arbeitsamt unverzüglich die erforderlichen Anträge zu stellen (Anzeige der Kurzarbeit, Antrag auf Kurzarbeitergeld); Abrechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Entgeltabrechnungszeiträume.
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Zuschuss zum Kurzarbeitergeld |
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Vorschuss auf Kurzarbeitergeld |
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Eintritt des Arbeitgebers |
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Information des Betriebsrats (und Wirtschaftsausschusses) |
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Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt |
Teilnahme des Betriebsrats an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit dem Arbeitsamt; Vorlage der Unterlagen und Erklärungen, die das Arbeitsamt erhält, ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen
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Meinungsverschiedenheiten |
paritätische Kommission (Arbeitszeitkommission)
Im Nichteinigungsfalle entscheidet die Einigungsstelle gemäß §§ 76 Abs. 5, 87 Abs. 2 BetrVG
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Schlussbestimmungen |
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