| Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
| Geltungsbereich |
Alle Mitarbeiter mit Ausnahme der Auszubildenden, der leitenden Angestellten und des mit der Ausbildung beauftragten Personals
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| Zielsetzung |
Ziel der Einführung: Entlassungen durch Reduzierung der Arbeitszeit zu vermeiden
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| Kurzarbeitsphase |
Beginn und Ende der Kurzarbeit, Zeitraum von ... bis ...
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| Von Kurzarbeit betroffene Bereiche |
Ganze Betriebe/Betriebsteile
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| Festlegung der betroffenen Personenkreise/betroffenen Arbeitnehmer |
Namenslisten, ggf. einen Plan zur Neufestlegung jede Woche/alle zwei Wochen, um die Lasten der Kurzarbeit gerechter zu verteilen.
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| Umfang der Kurzarbeit |
Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von ... auf ...
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| Durchführung der Kurzarbeit |
Zeitliche Lage des Arbeitsausfalls, freie Tage, keine Kurzarbeit an Feiertagen
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| Ankündigungsfrist |
Festlegung der Frist, innerhalb derer betroffene Arbeitnehmer informiert werden müssen. Den betroffenen Mitarbeitern wird ……… Wochen vorher schriftlich (oder durch Aushang am schwarzen Brett) die Einbeziehung in die Kurzarbeit mitgeteilt.
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| Beendigung |
Vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit bei Verbesserung der Auftragslage. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht.
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| Verlängerung |
Verlängerung erfordert den Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung.
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| Urlaub statt Kurzarbeit |
Abwicklung von Resturlaub und Anspruch auf Urlaubsnahme statt Kurzarbeit. Antragsfrist kann einvernehmlich verkürzt werden
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| Auflösung von Arbeitszeitguthaben bzw. Ausschluss von Überstunden |
während der Dauer der Kurzarbeit
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| Unwirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen |
während der Dauer der Kurzarbeit und in einem Zeitraum von ………Monaten danach.
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| Berechnung der Entlohnung |
Kurzarbeit hat keine Einfluss auf Urlaubsentgelt und -geld, Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen und für tarifliche Freischichten, tarifliche Sonderzahlungen und Feiertagsbezahlung
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| Beantragung des Kurzarbeitergelds |
Verpflichtung des Arbeitgebers, beim Arbeitsamt unverzüglich die erforderlichen Anträge zu stellen (Anzeige der Kurzarbeit, Antrag auf Kurzarbeitergeld); Abrechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Entgeltabrechnungszeiträume.
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| Zuschuss zum Kurzarbeitergeld |
Zahlung einer Bruttozulage in Höhe von ... %
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| Vorschuss auf Kurzarbeitergeld |
Verpflichtung des Arbeitgebers, in Vorleistung zu treten
Verrechnung mit Kurzarbeitergeld
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| Eintritt des Arbeitgebers |
für den Fall der Nichtbewilligung des Kurzarbeitergelds:
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des vollen Arbeitsentgelts
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| Information des Betriebsrats (und Wirtschaftsausschusses) |
Festlegung der Modalitäten (wann, wie lange, in welchem Umfang etc.)
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| Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt |
Teilnahme des Betriebsrats an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit dem Arbeitsamt; Vorlage der Unterlagen und Erklärungen, die das Arbeitsamt erhält, ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen
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| Meinungsverschiedenheiten |
paritätische Kommission (Arbeitszeitkommission)
Im Nichteinigungsfalle entscheidet die Einigungsstelle gemäß §§ 76 Abs. 5, 87 Abs. 2 BetrVG
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| Schlussbestimmungen |
Inkrafttreten
Mindestlaufzeit
Kündigung, Kündigungsfrist und ggf. Ausschuss der Nachwirkung
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