Hallo ich hätte folgende Frage:

wir haben bei 98 Mitarbeiter und daher einen 5er Betriebsrat. Nachrücker gibt es nur einen. Der normale Wahltermin wäre der 30.03.2018. Wann müssen wir den Wahlvorstand bestellen um unsere Beschlussfähigkeit nicht zu verlieren?

Der Nachrücker ist schon seit zwei Jahren ausgesteuert und hier laufen aktuell Abfindungsverhandlungen. Die Arge zahlt allerdings schon.

Jetzt hat einer aus dem Betriebsrat (63 Jahre alt) eine Abfindung angenommen und ist zusätzlich bis Dez 2017 unwiderruflich freigestellt. Dann Endet das Arbeitsverhältnis endgültig.

Zurück getreten ist er nicht und daher laden wir ihn auch immer zu den Sitzungen ein auch wenn er nicht kommt (wie auch den Langzeitkranken Nachrücker). Wir tagen also nur noch zu viert wenn alle kommen.