Oder etwas detaillierter:
Da Euer BR außerhalb des Wahlzeitraums gewählt wurde (d.h. nicht 01.03. - 31.05.2006), zum 01.03.2006 (Beginn des letzten Wahlzeitraums) aber noch nicht ein Jahr im Amt war (§13 (3) Satz 2 BetrVG)wird 2010 im Zeitraum 01.03. bis 31.05.2010 gewählt (§13 (1) BetrVG). Die Amtszeit Eures BR endet dann zum Zeitpunkt des Aushangs des endgültigen Wahlergebnisses, jedoch spätestens am 31.05.2010 (§21 Satz 4). Den Zeitpunkt, wann die Wahl stattfindet legt Euer Wahlvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen selbst fest, d.h. sie muss auf jeden Fall so früh genug stattfinden, das unter Berücksichtigung der Wahlablehnungsfristen der Aushang des endgültigen Wahlergebnisses noch vor dem 31.05.2010 erfolgen kann. Ich würde den Termin aber auch nicht auf den Anfang der Wahlperiode legen, Ende April wäre mein Wunschtermin, da ist in beide Richtungen genug Luft. Aber das muss Euer Wahlvorstand selbst entscheiden.
Betriebsratslose Zeit würde es nur geben, wenn ihr am 31.05. das Endergebnis noch nicht feststeht, trotzdem für Dich eine Erklärung des Begriffes:
Betriebsratslose Zeit bedeutet genau das, was der Begriff aussagt: Es gibt dann keinen Betriebsrat, also auch keinen freigestellten, keinen Vorsitzenden, keine Mitbestimmung (wie Du richtig erkannt hast). Die ehemaligen BR müssen alle wieder ihre alte Arbeit antreten.
In dieser Zeit kann der AG alle Rechte des BR mit Füßen treten, also z.B. Kündigungen aussprechen ohne einen BR anhören zu müssen, Versetzungen, Umgruppierungen, etc. durchführen ohne §99, Überstunden anordnen oder Arbeitszeiten verändern ohne §87, etc. In diesem Sinne kann der AG z.B also die Gelegenheit ergreifen und alle BRM versetzen, soweit er dazu nicht einer Änderungskündigung bedürfte, welche ja für ehemalige BRM im ersten Jahr i.d.R. ausgeschlossen ist.
Betriebsvereinbarungen und Beschlüsse die zur Amtszeit des BR abgeschlossen bzw. gefasst wurden gelten natürlich weiter. Die Bestimmungen dieser BVs kann der AG also weder außer Kraft setzen noch ändern, außer die BVs sind ohne Nachwirkung vor Antritt des neuen BR kündbar, dann hat er wieder freie Hand.
Deshalb soll man eine solche Zeit auf jeden Fall vermeiden.