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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist unsere Vorbereitung zur Neuwahl schon im Verzug?

A
Airbag
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie wir alle wissen steht bald die Betriebsratsneuwahl an. Jetzt habe ich mir mal die fristen angeschaut und erkenne daraus das wir in Verzug sind für die Vorbereitung. Ich bin ein Nachrücker und hatte mir im ersten Moment keine Gedanken darüber gemacht bis dann Paketweise die Leselektüre vor der Tür stand :)

Aus den Unterlagen geht hervor das am 27.01.2006 die Stimmauszählung war und am 30.01.2006 die Konstituierende Sitzung. Wenn ich das richtig verstanden haben, sind wir bereits im Verzug mit den Vorbereitung zu nächsten Wahl - stimmt das?!

Was bedeute Betriebsratslose zeit für den noch bestenden Betriebsräte. Ich versteh das so, das in der Zeit keine Betriebsratsfunktionen mehr ausgeführt werden dürfen/können?

Sind die Betriebsvereinbarungen über diese Zeit noch Aktiv?

Ist der Freigestellt Vorsitzende noch Freigestellt oder muss der in diese Zeit die Arbeit wieder aufnehmen die er in der Vergangenheit gemacht hat?

6.94704

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

13.12.2009 um 14:51 Uhr

Cool bleiben. Eure Amtszeit endet nciht im Januar. Ihr nehmt ganz normal im Wahlzeitraum 2010 an der BR Wahl teil...

Schau dir diesbezüglich mal den § 13 BetrVG an...

R
rkoch

14.12.2009 um 09:41 Uhr

Oder etwas detaillierter:

Da Euer BR außerhalb des Wahlzeitraums gewählt wurde (d.h. nicht 01.03. - 31.05.2006), zum 01.03.2006 (Beginn des letzten Wahlzeitraums) aber noch nicht ein Jahr im Amt war (§13 (3) Satz 2 BetrVG)wird 2010 im Zeitraum 01.03. bis 31.05.2010 gewählt (§13 (1) BetrVG). Die Amtszeit Eures BR endet dann zum Zeitpunkt des Aushangs des endgültigen Wahlergebnisses, jedoch spätestens am 31.05.2010 (§21 Satz 4). Den Zeitpunkt, wann die Wahl stattfindet legt Euer Wahlvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen selbst fest, d.h. sie muss auf jeden Fall so früh genug stattfinden, das unter Berücksichtigung der Wahlablehnungsfristen der Aushang des endgültigen Wahlergebnisses noch vor dem 31.05.2010 erfolgen kann. Ich würde den Termin aber auch nicht auf den Anfang der Wahlperiode legen, Ende April wäre mein Wunschtermin, da ist in beide Richtungen genug Luft. Aber das muss Euer Wahlvorstand selbst entscheiden.

Betriebsratslose Zeit würde es nur geben, wenn ihr am 31.05. das Endergebnis noch nicht feststeht, trotzdem für Dich eine Erklärung des Begriffes: Betriebsratslose Zeit bedeutet genau das, was der Begriff aussagt: Es gibt dann keinen Betriebsrat, also auch keinen freigestellten, keinen Vorsitzenden, keine Mitbestimmung (wie Du richtig erkannt hast). Die ehemaligen BR müssen alle wieder ihre alte Arbeit antreten. In dieser Zeit kann der AG alle Rechte des BR mit Füßen treten, also z.B. Kündigungen aussprechen ohne einen BR anhören zu müssen, Versetzungen, Umgruppierungen, etc. durchführen ohne §99, Überstunden anordnen oder Arbeitszeiten verändern ohne §87, etc. In diesem Sinne kann der AG z.B also die Gelegenheit ergreifen und alle BRM versetzen, soweit er dazu nicht einer Änderungskündigung bedürfte, welche ja für ehemalige BRM im ersten Jahr i.d.R. ausgeschlossen ist. Betriebsvereinbarungen und Beschlüsse die zur Amtszeit des BR abgeschlossen bzw. gefasst wurden gelten natürlich weiter. Die Bestimmungen dieser BVs kann der AG also weder außer Kraft setzen noch ändern, außer die BVs sind ohne Nachwirkung vor Antritt des neuen BR kündbar, dann hat er wieder freie Hand.

Deshalb soll man eine solche Zeit auf jeden Fall vermeiden.

A
Airbag

14.12.2009 um 14:09 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Jetzt kann ich mich wieder auf meine Arbeit Konzentrieren :)

Was die Betriebsratslose Zeit angeht, ist mir nur beim ausprobieren der Wahlsoftware von der W.A.F aufgefallen wo in der Terminliste steht: Mi. 27.01.2010 Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats !Achtung: Es entsteht eine betriebsratslose Zeit von 89 Tagen wenn z.B. die Betriebsratswahl am 26.04.2010 stattfinden soll.

D
DonJohnson

14.12.2009 um 14:15 Uhr

@Airbag Tja, da ist dann wohl noch ein Bug in der Software ;-))) Das ist auch nciht so einfach. Hier im Forum holt man sich als mal den scrollfinger usw. Anerkannte Beruftskrankheiten sind das aber nciht (zumindest meines Wissens).

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