Hallo,
Folgendes Problem:
In meinem Betrieb (ca 130 MA) wurde in Mai BR gewählt, 7 BRM und ein Ersatz BRM.
Inzwischen sind der Ersatz BRM und ein BRM ausgeschieden.
Meiner Interpretation des §11 BetrVG nach, müssen die Neuwahlen her.
Drei BRM, in dem der BRV zeigen sich zu diesem Thema eher zurückhaltend, die Diskussionen zu dem Thema wärend der BR Sitzungen werden abgeblockt und auf bis jetzt nicht erfolgte Rechtberatung verwiesen.
Ist es wirklich so, daß man sich in solchem Fall Zeit lassen kann?
Darf ich als BR im Alleingang die Rechtsberatung (zB über IGM) einschalten?
maj