Hallo zusammen, unserem AG ist aufgefallen, dass alte Verträge existieren, in denen keine Regelung zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersrente vorhanden ist.

Jetzt möchte man eine "Betriebsvereinbarung Renteneintritt" abschließen, mit darin enthaltenen Übergangsregelungen für kurzfristig Betroffene und für Kollegen, die das Alter für die Regelaltersrente bereits überschritten haben. In letzterem Fall ist eine Frist von 7 Monaten angegeben. Davon wäre ein MA betroffen.

Meine Frage wäre: Ist das ausreichend lang, um den Vertrauensschutz zu berücksichtigen?
Dazu macht mich die Begründung eines Urteils vom AG Iserlohn von 2018 stutzig.
Dort wird angegeben, dass dadurch, dass bei Erreichen der Altersgrenze bereits ein BR existierte, aber keine Notwendigkeit einer Regelung seitens des AG gesehen wurde, der AN darauf vertrauen dürfe, dass auch nachträglich keine Regelung mehr vereinbart würde.

Weiterhin stellt sich für mich die eher moralische Frage: Sollten wir als BR überhaupt eine BV abschliessen? Würden wir damit nicht unsere Pflicht als Arbeitnehmervertretung verletzen, indem wir Mitarbeitern die durch individuelle Verträge erlangten Vorteile wegnehmen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe