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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung

A
aa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Ich habe mal eine Frage zu Betriebsvereinbarungen. Gibt es eine gesetzliche Regelung, (außer §77 Abs. 2) . Speziell möchte ich wissen, ob es zwingend nötig ist, dass § verwandt werden?

Bei uns soll es nämlich vereinfacht werden. z.B.

  1. Geltungsbereich, etc. Problem ist nur, das es ein Formblatt geben soll, wo auch einiges nicht zutrifft.

Danke im voraus

2.33601

Community-Antworten (1)

P
pit47

09.03.2006 um 09:07 Uhr

Hallo aa, warum wollt ihr auf eure Rechte nach §§ 77 und 87 BetrVG verzichten. Dieses kann nur zu Verschlechterungen für die Kolleginnen und Kollegen führen, die der BR zu vertreten hat. Also Hände weg von solchen "Vereinfachungen".

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