Erstellt am 17.07.2014 um 18:20 Uhr von gironimo
Erst müsst Ihr doch wissen, was Ihr mit dem Arbeitgeber vereinbaren wollt. Also erst verhandeln. Ob dann ( oder zwischendurch) noch ein Anwalt erforderlich ist, kommt auf das Thema und den Umfang der BV an. Je nach Inhalt könnte auch ein anderer Sachverständiger sinnvoll sein.
Merksatz: Juristen machen es nicht immer leichter - auch wenn es manchmal nicht ohne geht.
Erstellt am 17.07.2014 um 19:29 Uhr von Dezibel
Stell dir vor, der Geschäftsführer sagt freudig JA!
Wad soll der Anwalt?