Wir sind 5 BR-Mitglieder haben ca. 80 Mitarbeiter.
Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir 2 BVs, die wir überprüfen sollen, außerdem haben wir weiteren Themen, an denen wir arbeiten.
Wir haben uns entschieden, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen – wir haben uns bei unserem letzten Treffen auf einen Beschluss geeinigt.
Wir schrieben dem Geschäftsführer und einer E-Mail und baten um diese Genehmigung, “zur rechtlichen Begleitung der Betriebsratsarbeit insbesondere bei der Bearbeitung der BV zum Thema IT-Systeme und Datenschutz sowie bei weiteren Themen, in denen der BR juristische Fachkenntnisse nicht selbst besitzt“
Der Geschäftsführer sagt, er könne einem so breiten Thema von 2 BV's sowie bei weiteren Themen nicht zustimmen. Er sagt, sollte er damit einverstanden sein, gibt er uns einen Freifahrtschein, um den Anwalt für alles zu konsultieren, und hat keine Kontrolle/ Übersicht über die Kosten.
Kann er das? Haben wir nicht schon einen "Freifahrtschein", um einen Anwalt zu konsultieren?
Was können wir sagen, damit er versteht, dass wir in der Lage sein müssen, einen Anwalt zu jedem Thema zu konsultieren, das wir möchten? Wir wollen ihm nicht die weiteren Themen sagen, für die wir einen Anwalt konsultieren wollen.