Erstellt am 22.01.2024 um 10:15 Uhr von Olav HB
Ich sehe kein rechtliches Hindernis die Beschäftigten an ihre Arbeitsadresse Wahlverwerbung per eMail zu verschicken. Wichtig ist, der Verschickende soll hierzu keine Daten nutzen, die nicht aus öffentliche Quellen verfügbar sind, dass könnte u.U. Datenschutztechnisch problematisch sein.
Wo der Sitz des AGs ist ist unerheblich, sein Betrieb liegt im Rechtsgebiet des BetrVG und somit hat er da keinen Einfluß auf.
Lediglich, aber das ist weit hergeholt, könnte der AG eMails von eine bestimmte Adresse (z.B. Wahlwerbung (at) Gewerkschaft.de) auf seinem Server grundsätzlich als Spam definieren und somit die Zustellung untergraben, das aber kann man leicht aushebeln indem man eine (noch) nicht als Spammer definierte Absender benutzt.
Ich würde es einfach machen, hat der AG ein Problem damit, soll er sich doch melden und dann lässt man das vor dem Arbeitsgericht klären (wobei ich mir da ziemlich sicher bin, dass es keine Einwände gibt).
Viel Erfolg bei der Wahl!
Erstellt am 22.01.2024 um 13:37 Uhr von takkus
https://www.betriebsratswahl.de/wahlkampf-betriebsratswahl