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Wahlwerbung der SBV für sich bei den BR-Wahlen

T
tatekuru
Feb 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden, zunächst einmal wünsche ich allen noch ein Frohes neues Jahr.

Momentan bin ich die Vertrauensperson der SBV und gleichzeitig Mitglied des BR.

In wie Weit darf ich mein Amt als Vertrauensperson zur Werbung für meine Wiederwahl in den BR nutzen? ( z.B. bei den schwerbehinderten & gleichgestellten Mitarbeitern per Brief oder Flyer für meine Wiederwahl werben.)

Mein Argument wäre, dass die SBV sich indirekt noch effektiver für die Belange und Interessen der behinderten MA einsetzen kann, wenn sie als BR-Mitglied auch ein Stimmrecht hat. besten Dank für Eure Antworten

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Community-Antworten (3)

G
ganther

05.01.2018 um 10:42 Uhr

damit kannst du sicher versuchen Werbung zu machen. Andere Kandidaten könnten ein solches Argument aber auch versuchen gegen dich zu nutzen("seht her, der Kollege trennt nicht zwischen den Ämtern und versucht hier die gesetzlich verankerten Rechte der Behinderten noch auszuweiten). Daher wäre ich hier in der Werbung subtiler aber das musst du ja wissen

Flyer finde ich auch noch ok. Von einem Brief würde ich abraten. Wenn du die behinderten MA direkt mit dem Brief anschreibst kriegst du ggf Probleme mit dem Datenschutz

A
AlterMann

05.01.2018 um 13:30 Uhr

Die behinderten Mitarbeiter im Betrieb werden oder sollten DIch kennen. Deshalb würde ich bei einer solchen Werbung keinen Effekt erwarten. Du kannst aber natürlich in einem Flyer an alle Mitarbeiter Dein Engagement als Vertrauensperson erwähnen. Ob das in Eurem Betrieb die richtige Strategie ist, wird hier niemand beurteilen können.

I
ickerderdicke

08.01.2018 um 08:25 Uhr

Als besseres Mittel sehe ich hier a) deine Arbeit für die MA mit SB/GL und b) die Versammlungen der SB/GL die du ja als SBV mit diesen durchführst um z.B. Rechenschaftsbericht abzugeben etc.

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