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Wahlwerbung auf offiziellen BR Intranetseiten

T
tuberkel
Nov 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns gibt es mehrere Listen, die sich zur Wahl stellen. Mitglieder des aktuellen BR sind auf mehreren Listen verteilt. Seit kurzem machen nun einige BR Mitglieder auf den offiziellen Intranet Seiten des BR Wahlwerbung für eine der Listen. Meine Frage:

Ist dies rechtens? Müssen nicht die offiziellen Veröffentlichungen des amtierenden BR frei von Wahlwerbung sein? Ist dies nicht so etwas wie Vorteilsnahme im Amt?

97801

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

22.03.2010 um 11:57 Uhr

tuberkel, der sich aus Art. 9 III GG ergebende Grundsatz der Chancengleichheit gebietet es, die betriebliche IT allen Wahlbewerbern gleichmäßig zur Verfügung zu stellen. Kandidaten, denen die Nutzung versagt wurde, können eine Belegschaftswahl aber nur bei einer schweren und nachhaltigen Störung der Chancengleichheit anfechten.

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