Erstellt am 28.02.2017 um 21:32 Uhr von Eckerhart
Welches Gesetz sollte das Aushängen verbieten?!
Ich selbst würde dies tun und nicht mal Namen unkenntlich machen.
Bin gerade selbst auf der Suche nach Urteilen, zu vielfältigen Themen, im WWW.
Grüße
Erstellt am 28.02.2017 um 21:34 Uhr von BRHamburg
Ich würde mir das überlegen ob das eine gute Entscheidung wäre. Rechtlich mag das in Ordnung sein, aber es hat was von Nachtretten. Nimm das Urteil und freu dich, aber Häme ist drr falsche Weg.
Erstellt am 28.02.2017 um 21:48 Uhr von Kayrahan
Danke für die Antworten,
am liebsten würde ich es nicht veröffentlichen, jedoch wird mir Korruption vorgeworfen, obwohl ich es mir hart erstritten habe.
Ihr glaubt nicht, das der Arbeitgeber mir etwas haben kann, das ist mir wichtig.
LG
LG
Erstellt am 01.03.2017 um 10:14 Uhr von RoterFaden
Hat das Urteil mit deiner Betriebsratsarbeit zu tun?
Falls nicht, würde ich das auf keinen Fall aushängen.
Falls ja, würde ich mir das trotzdem gut überlegen.
Erstellt am 01.03.2017 um 12:48 Uhr von cemkerem
Nein das Urteil hat nichts mit meiner Betriebsratsarbeit zu tun. Was kann mir passieren.
LG
Erstellt am 01.03.2017 um 15:01 Uhr von RoterFaden
Was dir passieren kann, weiß hier keiner.
Hängt von der "Kreativität" deines AG ab.
Durch einen Aushang wirst du ihn provozieren,
lässt du das mit dem Aushang sein, provozierst du ihn nicht.
Wie wäre es, wenn du erstmal die Füße still hältst und schaust was passiert?
Falls der AG weitere Schritte unternimmt, kannst du das ja immer noch aushängen.
Alleine die Tatsache dass du weiter arbeitest, zeigt doch jedem, dass DU im Recht bist
und nicht der AG.
Erstellt am 01.03.2017 um 15:39 Uhr von celestro
Ich würde es auch lassen. Ggf. könnte man das allgemeine Thema im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung ansprechen. Also natürlich ohne Name nund nur soweit es Sinn macht.