Abstimmungsergebnisse veröffentlichen
Von unseren BR Sitzungen wird regelmässig ein Protokoll erstellt. Es enthält zu den Abstimmungen auf die Stimmverteilung. Also z.B. 10 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung Meine Frage ist, an wen darf diese Stimmverteilung weitergegeben werden? An den Arbeitgeber, wenn dieser zu diesem Punkt geladen war, aber nicht bei der Abstimmung dabei war? An die Gewerkschaft? Oder den BR Anwalt, wenn er mit der Abstimmung zu tun hat? Nochmal zum Verständniss: Ich meine nicht, dass hier das Ergebniss der Abstimmung (also z.B. "Der BR hat zugestimmt), sondern die Stimmverteilung weitergegeben wird.
Community-Antworten (2)
26.03.2008 um 15:23 Uhr
Hallo oliweb,
da die BR-Sitzungen nach §30 BetrVG nicht öffentlich sind, gehört das Abstimmungsergebnis nur in die Sitzungsniederschrift. Darüber hinaus hat es niemanden zu interessieren, ob ein Beschluss einstimmig oder mit nur einer Stimme Mehrheit gefasst wurde.
Gruß khel
26.03.2008 um 16:57 Uhr
Nun ja, was ist denn, wenn aufgrund eines Beschlusses ein Anwalt eingeschaltet werden muß? Und was ist wenn es dann vor Gericht geht? Gehört die Abstimmung dann ncoh immer in das BR Büro? Wohl kaum. Also wenn ihr wegen einer Sache über die ihr abgestimmt habt einen Anwalt konsultiert, solltet und dürft ihr ihm alles diesbezüglich aushändigen, also auch z.B. die Einladung zur Sitzung und selbstverständlich das Protokoll. Daraus kann der dann ersehen, ob der Beschluß grundsätzlich rechtsgültig ist. In einem Gerichtsverfahren bekommt der Richter die Dinge wenn er möchte eh. Da gibt es einen tollen Spruch: "Es gibt zwei Leuten, den mußt du die absolute Wahrheit sagen, deinem Arzt und deinem Anwalt. Machst du das nciht, kann es schwerwiegende Folgen für dich haben!"
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