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Geschäftsordnung veröffentlichen?

S
salatblättchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben unserem Br eine Geschäftsordnung gegeben. Muß diese veröffentlicht werden? Oder darf der AG diese auf verlangen einsehen?

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Community-Antworten (7)

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Tanzbär

09.06.2010 um 17:50 Uhr

Am besten wegschließen. Die braucht kein Mensch, es sei denn, ihr legt euch selbst Fesseln an. Viel Spaß! Den AG geht das einen Schei*dreck an.

D
DonJohnson

09.06.2010 um 17:57 Uhr

Je nach Größe gebe ich dir Recht Tanzbär - in großen Gremien könnte die durchaus Sinn machen - in kleineren gebe ich dir aber sowas von Recht...

Wenn die GO einen Punkt hat, was das Annahmerecht seitens des AG betrifft, geht dem das aber schon was an (im Verhinderungsvall von BRV und Stelli.

T
Tanzbär

09.06.2010 um 18:00 Uhr

Du hat recht. Aber der AG wird schon mitbekommen, wem er die Unterlagen zukommen lassen muss. DAS ist aber nicht das Primäre in einer GO. Da steht nur alles das drin, was den BR unflexibel macht. DAS würde ich dem AG nicht übergeben ...

D
DonJohnson

09.06.2010 um 18:26 Uhr

Tanzbär wie gesagt, da bin ich sowas von dicht bei dir - aber in großen Gremien kann eine GO durchaus Sinn machen - in den meisten aber wohl nciht ;-)

S
salatblättchen

09.06.2010 um 18:40 Uhr

wir sin dein 11er Gremium und ich denke auch das es Sinn macht - gerade bei der Vertretungsache. Mir geh es jetzt nur darum, ob der AG das Ding auf Verlangen sehen darf oder nicht.

Ihm paßt nämlich der 1. und stellv BRV nicht und jetzt macht er Stress.

D
DonJohnson

09.06.2010 um 19:12 Uhr

Ich persönlich finde ein 11er Gremium würde sich damit doch noch ein wenig einzwängen. Was wollt ihr denn in die GO schreiben was nciht schon im Gesetz steht? Für den Vertretungsfall der Vertretung reicht auch ein Beschluß, den man dem AG mitteilt (Reichenfolge bei Nichtanwesenheit).

Aber macht was ihr wollt ;-)))

Der AG darf - braucht es aber nciht. Alle Punkte die ihn betreffen werdet ihr ihm eh mitteilen - und alle anderen Dinge.... hmmmmm mal überlegen..... Wieso will er es wissen?

Im übrigen - es gibt in der Rechtsprechung nicht den 1. Vorsitzenden, sondern lediglich den BRV und seinen Stellvertreter ;-)

Wenn er Stress macht - laßt ihn... Der AG bezahlt die Party - ein Anrecht auf Einblick in die gesamte GO hat er nciht (zumindest mir nciht bekannt)

Viel Spaß beim kämpfen und denk dran: "wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren"

T
Tanzbär

10.06.2010 um 09:35 Uhr

Ihm passen also die Personen noicht. Hmmm ... Und was geht ihn das bitte an? Das Gremium hat die Befugnisse bei gleichzeitiger Abwesenheit des Vorsitzenden und Stellvertreters festgelegt. Das wird ihm mitgeteilt und dann kann er sich bei seiner Sekretärin ausheulen, dass der böse BR nicht macht, was er will.

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