Wir haben im Betrieb 3 Mitarbeiter, die Prokura haben. Das Gesetz sagt, dass Prokura nicht unbedeutend sein darf, damit jemand ein leitender Angestellter ist. Was ist nicht unbedeutend? Was machen wir, wenn wir bis zur Bekanntgabe des Wahlausschreibens nicht genau klären können, ob die MA auf die Wahlliste gehören oder nicht? Sollen wir sie im Zweifel auf die Wählerliste setzen? Was für Folgen hätte es, wenn sie unberechtigterweise auf dieser Liste stehen würden?