Guten Morgen liebe Community!

Wegen Unterschreitung der Mitgliederzahl des Betriebsrates stehen bei uns Neuwahlen an. Wenn ich mir die Wahlordnung und das BetrVG ansehe, lese ich stets, dass der Betriebsrat den Wahlvorstand durch Beschluss einsetzt. Die Recherche im www ergab, dies habe umgehend zu erfolgen. Nun meine Frage:

Dieses "umgehend", kann man das präzisieren? Wieviele Tage oder Wochen gelten als umgehen? Gibt es dazu Gesetze, Urteile etc. die diese Auslegung stützen und auf die ich mich berufen kann?

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich darauf, wenn die Bestellung des Wahlvorstandes verschleppt wird?