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BR Neuwahlen

B
Benimendi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo miteinander, Bei uns ist der letzte Nachrücker aus dem BR ausgetreten. Jetzt gibt es Neuwahlen. Meine Frage :
Dürfen sich die wo aus dem BR ausgetreten sind sich wieder zu Neuwahl aufstellen? Danke schon mal für die Antworten.

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Community-Antworten (6)

Z
Zappelmann

01.11.2016 um 11:09 Uhr

Selbstverständlich. Warum auch nicht?

B
bürgermeister

01.11.2016 um 11:32 Uhr

Würde aber keinen Sinn ergeben erst sich in den BR wählen lassen, später vom Mandat zurücktreten und sich bei Neuwahlen wieder aufstellen. Wäre als Wähler irritiert und würde mich verarscht vorkommen.

B
Benimendi

01.11.2016 um 11:37 Uhr

Bürgermeister genau das habe ich gemeint . Aber danke euch für die schnelle Antworten.

H
Hoppel

01.11.2016 um 11:44 Uhr

@ Benimendi

Ausschließlich §§ 7,8 BetrVG greifen und da ist nicht nachzulesen, dass ein AN nicht mehr kandidieren darf, wenn er zuvor sein Amt als BRM niedergelegt hat.

@ bürgermeister

Ob das Sinn macht oder nicht, kann hier doch überhaupt niemand beurteilen.

Z
Zappelmann

01.11.2016 um 12:14 Uhr

Warum soll das keinen Sinn machen? Vielleicht konnte er mit den anderen nicht einen Nenner finden und hofft nun auf eine andere/bessere? Zusammensetzung des Betriebsrates?

Wäre als Wähler irritiert und würde mich verarscht vorkommen. Den Satz verstehe ich nicht. Hast Du als Wähler keine eigene Meinung?

C
celestro

02.11.2016 um 10:49 Uhr

"Bei uns ist der letzte Nachrücker aus dem BR ausgetreten. Jetzt gibt es Neuwahlen."

Seit Ihr jetzt unter die "normale" Anzahl von BRM gefallen, oder habt Ihr bloß keine Nachrücker mehr ? Ist ersteres der Fall ... Neuwahlen ... in letzterem Fall nicht.

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