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Teilnahme Arbeitgeber am Betriebsratsseminar

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ASGEKR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Gremium hat ein kleines Problem. Wir haben ein Inhouse-Seminar geplant, und nun möchte der Arbeitgeber, dass wir jemanden von der Personalabteilung teilnehmen lassen. Wir möchten das nicht, da wir unsere Fragen in Ruhe stellen wollen und nicht jemand vom Arbeitgeber zuhören lassen wollen - unser Verhältnis ist nicht das beste. Der Arbeitgeber schreibt etwas von "vertrauensvoller Zusammenarbeit" und dass in unseren anderen Niederlassungen sowas schon stattgefunden hat. Ich habe stundenlang gegoogelt und nicht gefunden, dass wir die Teilnahme des Arbeitgebers verbieten können, aber auch nichts darüber, dass es dem Arbeitgeber gestattet ist, an unserem Betriebsratseminar teilzunehmen. Nun will der Arbeitgeber verbieten, dass das Inhouse-Seminar stattfindet, wenn wir nicht zulassen, dass die Personalabteilung teilnimmt. Ich weiß, dass er es nicht genehmigen MUSS und daher nicht verbieten KANN, aber wir wollen nicht riskieren, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben. Habt Ihr dazu Informationen oder irgendwelche Gerichtsurteile, dass der Arbeitgeber an Betriebsratsseminaren teilnehmen darf? Vielen Dank schon mal!

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Community-Antworten (19)

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DummerHund Akzeptiert

02.08.2016 um 00:28 Uhr

@All Die Frage zur Vertrauensvollen Zusammenarbeit stellt sich hier gar nicht. Es ist ein Beschluss im BR gefasst worden für ein Inhouse Seminar für den BR:. Nicht mehr und nicht weniger. Punkt. Ein BR Seminar ist für Betriebsräte und nicht für Hinz und Kunz. Ansonsten kann meine Tante Erna ja auch noch mit teilnehmen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit heisst für den AG auch das der BR hier keiner Gehirnwäsche unterzogen wird, sondern was lernt was in Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht. Macht dem AG klar das das Gesetz es nicht zu lässt das nicht in den Betriebsrats gewählte AN an einer Betriebsratsschulung teil nehmen. Sollte er die Zusage zu dem Inhouse Seminar aus diesem Grunde verweigern das ihr dagegen seit, soll er sich an der entsprechenden rechtl. Stelle wenden. Und die Personen hier im Forum die ein vielleicht offen gelassen haben, mögen bitte sofort die Stelle nennen wo dies doch möglich ist. Hier soll ein BR von innen ausgehölt werden. Wir sind hier nicht auf einen Bazar.

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Pickel

01.08.2016 um 20:05 Uhr

Schulung von BetrVG-Inhalten sind oft auf BEIDEN Seiten sinnvoll. Und es stärkt das gegenseitige Vertrauen, wenn die Schulungen gleichen Inhalt hatten. Ganz blöd ist diese Herangehensweise daher nicht.

Macht doch folgenden Vorschlag: Die Personalabteilung kann mit teilnehmen, in regelmäßigen Phasen (vor dem Mittag und am Abend zB) verlässt sie aber den Raum und Ihr hat Gelegenheit zur vertraulichen Nachfrage. Gleiches Recht wenn gewünscht auch für die Perso.

P
Pjöööng

01.08.2016 um 21:02 Uhr

Bei Betriebsratsseminaren geht es häufig auch um die Vermittlungvon Handlungsmöglichkeiten. Bei der Vermittlung von Handlungsmöglichkeiten besteht ein nachvollziehbares Interesse an einer Vertraulichkeit. Das kannman dann auch nichtzwichsen 15:00 und 18:00 vermitteln. Insofern wäreesfür mich auch eine Frage der Thematik. Bei einem Seminar "Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses" würdeich daher den Arbeitgeber nichtneben mir sitzen haben wollen, wäre die Thematik hingegen "EU-Datenschutz und Dateverarbeitung in den Vereinfachten Staaten", würde ich die Teilnahme des Arbeitgebers sogar begrüßen.

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gironimo

01.08.2016 um 21:35 Uhr

Was für ein Thema hat denn das Seminar?

Ich würde mal mit dem Anbieter reden. Gibt ja diverse, die nicht für den AG zur Verfügung stehen.

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Moreno

02.08.2016 um 00:54 Uhr

Das das Gesetz nicht zulässt das nicht gewählte an einer Betriebsratsschulung teilnehmen.....welches Gesetz soll das denn sein Dummer Hund?

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DummerHund

02.08.2016 um 01:01 Uhr

@Moreno Frage dich selbst nach welchem § ihr eure Betriebsratsseminare besucht. Oder steht da was von Nicht BR´s ???

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DummerHund

02.08.2016 um 01:08 Uhr

Die BZO in Oberjosbach hatte dies mal ganz clever geregelt. Seminar unterbrochen. Eine gemeinschaftl. Runde AG- BR für zwei stunden ein geschoben und dann wieder BR Seminar. Aber das kostet den AG erst mal extra ein paar Euronen und er hat auch nicht mehr davon, als wenn es sich um ein aktuelles Thema handelt. Dann tritt der Seminarleiter eh als Mediator ein. Denke aber mal ist für viele noch unbekanntes Land das Thema.

M
Moreno

02.08.2016 um 01:24 Uhr

Du meinst die Freistellungsgrundlage? Dann hast du aber garnichts kapiert!

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DünnerHund

02.08.2016 um 01:37 Uhr

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz

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DummerHund

02.08.2016 um 01:43 Uhr

Iss jetzt nicht dein Ernst das Du eine solchen Beschlussfassung, respektive, Mittleilung an den AG nicht kennst. Beispiel: https:www.waf-seminar.de/05_pdf/antraege-und-formulare/formular_betriebsratsbeschluss.pdf

Haben wir in den letzen 4 Jahrzehten in der GEW wirklich schon die Anfänge verkehrt vermittelt. Kein Wunder das jeder vierte AG dagegen vor geht.

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DummerHund

02.08.2016 um 01:50 Uhr

Genau nach den § kommt ein Antrag auf Beschlussfassung auf die Tagesordung. Und wenn der Beschluss gefasst ist wird es unter dem genannten § mit geteilt. Das selbe geht unter nennung des ?auch an den Seminaranbieter. Denn ansonsten wüsste er ja nicht ob ein beschluss unter 87.6 oder 87.7 gefasst wurde.. Moreno das hätte ich nu nicht gedacht das man Anfängerfehler hier noch propagiert.

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DünnerHund

02.08.2016 um 02:23 Uhr

Das selbe geht unter nennung des ?auch an den Seminaranbieter. Denn ansonsten wüsste er ja nicht ob ein beschluss unter 87.6 oder 87.7 gefasst wurde..

Quatsch!

Siehe hier:

https:downloads.waf-seminar.de/Dokumente/formular_anmeldung.pdf

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Challenger

02.08.2016 um 02:27 Uhr

Tach auch Leute, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wo bitte steht geschrieben, daß der BR ein Seminar in den Räumlichkeiten den AG abhalten muß.Wenn also der AG das Seminar u.U. verbieten will,nur weil die Teilnahme eines AG-Vertreters nicht zugelassen wird, dann ist es doch sein Problem. Denn wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dann bucht der BR eben das Seminar an einem anderen Ort, was dann jedoch zu Lasten des Arbeitgebers mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein dürfte

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ASGEKR

02.08.2016 um 02:39 Uhr

Problem ist, dass es um Urlaubsgrundlagen geht, wir wollen eine BV abschließen, und die 1. Abfrage für 2017 startet bei uns schon im September. Es eilt also. Wenn wir jetzt alle B R Mitglieder auf auswärtige Seminare schicken, würde das auf jeden Fall abgelehnt, denn das wäre zu teuer und es geht ja günstiger. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Und wir hatten genau diese Idee: Es ist ein BETRIEBSSEMINAR und nicht für andere, so wurde der Beschluss auch gefasst. Leider gibt es wirklich keine Paragraphen dazu.

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Moreno

02.08.2016 um 10:35 Uhr

Also beim dummen Hund geht mir echt die Hutschnur hoch was der für einen Käse verbreitet. :-) die Freistellungsgrundlage ist auch nicht der §87.6 oder 87.7BetrVG soviel zum Anfänger. Der §37.6 und 37.7 ist die gesetzliche Freistellungsgrundlage damit Betriebsräte sich schulen lassen können. Das bedeutet aber nicht, dass andere Interessierte nicht an solchen Seminaren teilnehmen können wenn der Anbieter dies zulässt.

@ASGEKR ich seh es auch wie Challenger wenn Ihr absolut nicht wohlt, dass die Personalleitung dabei ist. Obwohl warum eigentlich nicht bei diesem Thema? Dann eben kein internes sondern ein externes Seminar.

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gironimo

02.08.2016 um 10:44 Uhr

Das Seminar ist wahrscheinlich dann eine Art Workshop. Sprecht mal vorher mit dem Referenten. Es kann durchaus Sinn machen, die Personalabteilung zeitweilig ein zu binden.

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Pickel

02.08.2016 um 11:07 Uhr

Es entsteht immer mehr das Bild, dass ihr selbst einen erheblichen Anteil an der gestörten Zusammenarbeit habt. Eine Schulung zum Thema Urlaubsgrundsätze bietet sich nahezu an, sie gemeinsam zu belegen und daraus eine sinnvolle BV abzuleiten. Erst recht, wenn die Zeit drängt. Euer AG scheint hier aufgeschlossener und moderner zu denken als ihr.

Davon abgesehen ist es sicherlich nicht begründet, das Ganze Gremium zu diesem Thema zu schulen. Ich würde den Ball entsprechend flach halten.

PS der dumme Hund schreibt natürlich blödsinn. Wenn ausschließlich BRM an Seninaren teilnehmen dürften, gäbe es keine externen Seminare. Seminare sind vom Gesetz her schlicht nicht vertraulich sondern dienen der Vermittlung von Fakten.

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ASGEKR

02.08.2016 um 13:24 Uhr

Unserem Gremium muss man zugute halten, dass nur 1 Person nicht möchte, dass der Arbeitgebervertreter teilnimmt, die anderen sehen die Vorteile, da der BR und der AG eine BV vorbereitet hat und wir dann ja schön die beiden BVen mit dem Seminarleiter durchgehen können und schon mal Gemeinsamkeiten herausfinden und Unstimmigkeiten gleich beseitigen können, so dass wir danach im besten Fall eine gemeinsame BV haben. Nur diese 1 Person möchte auf keinen Fall jemand vom Arbeitgeber dabei haben. Das Seminar kostet übrigens immer das gleiche, egal ob 7 oder 2 Leute teilnehmen, deshalb das ganze Gremium. Das 1 BR Mitglied ist eben wie dummerhund der Meinung, dass das ein BETRIEBSRATSSEMINAR wäre und wir daher das Sagen hätten, wer teilnimmt oder nicht. Und sie will Paragraphen sehen. Die gibt es aber nicht. Tja es sieht so aus, als wenn wir das Seminar dann ohne sie machen!

W
waf-admin

02.08.2016 um 13:27 Uhr

"der dumme Hund schreibt natürlich blödsinn."

Ich möchte alle Teilnehmer bei ihrer Wortwahl an die Regeln dieses Forums erinnern.

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