Erstellt am 16.04.2014 um 21:52 Uhr von Kölner
Ihn an den beschluss erinnern.
Erstellt am 17.04.2014 um 07:30 Uhr von Oblatixx
> er lernt zu hause, er braucht das seminar nicht.
Das ist ein schwerwiegendes Missverständnis.
Er soll ja das BetrVG nicht auswendig lernen, vielleicht von Mutti noch abfragen lassen, sondern gerade im Disput, in der Unterhaltung entsteht der optimale Lerneffekt. Und nicht nur zur Seminarzeit, sondern auch in den Pausen und danach beim Glas Bier der Erfahrungsaustausch ist manchmal Gold wert.
So ist dem Seminar ein weitaus höherer Stellenwert zuzuordnen, untermauert danach durch ständiges Nachschlagen und lesen.
Meinetwegen auch zu hause ...
Erstellt am 17.04.2014 um 09:32 Uhr von Pjöööng
Ob diese Entscheidung bzw. Antwort des BRM sinnvoll ist, ist hier wohl nicht die wesentliche Frage. Die Frage ist, was der BR tun kann.
Neben freundlicher Überzeugungsarbeit kann der BR nur wenig tun. Falls er dem BRM Alkohol und ko-Tropfen einflößt um ihn dann im Kofferraum eines Kleinwagens in das Seminarhotel zu expedieren, wird er damit immer noch nicht eine Seminarteilnahme dieses BRM sicherstellen (eher eine Nichtteilnahme anderer BRM). Sonstige Zwangsmittel stehen dem BR nicht zur Verfügung. Also wird er allenfalls den steinigen Weg gehen können, nämlcih im Falle einer beharrlichen Bildungsverweigerung ein Verfahren nach § 23 anzustrengen.
Erstellt am 17.04.2014 um 09:38 Uhr von gironimo
Denke auch - nur Überzeugungsarbeit geht. Das Problem ist - was er erkennen sollte - dass es eben nicht nur um Gesetze und Urteile geht.
In einem guten Seminar, bei dem der Referent Erfahrungen mit praktischer BR-Arbeit hat, lernt man eben wesentlich mehr.
Versucht doch einmal herauszufinden, warum er zu Hause lernen will......
Erstellt am 18.04.2014 um 10:34 Uhr von Oblatixx
> Die Frage ist, was der BR tun kann.
Richtig!
Nämlich die von mir genannten Punkte ihm klarmachen. Zumindest versuchen.
Deine KO-Tropfen helfen ihm am wenigsten.
Erstellt am 18.04.2014 um 19:09 Uhr von Norweger
„Also wird er allenfalls den steinigen Weg gehen können, nämlcih im Falle einer beharrlichen Bildungsverweigerung ein Verfahren nach § 23 anzustrengen.“
Dürfte aber nur im Phantasialand funktionieren.
Erstellt am 22.04.2014 um 11:49 Uhr von Pjöööng
Zitat (Farce):
"Dürfte aber nur im Phantasialand funktionieren."
Sowohl Fitting, wie auch Däubler schränken dies nicht auf einzelne Vergnügungsparks ein:
Fitting Rn 137 zu § 37 BetrVG:
"(...) Lehnt ein BRMitgl. die Teilnahme an erforderlichen Schulungsmaßnahmen ab, kann dies ggf. eine grobe Verletzung der ihm obliegenden Pflichten darstellen."
Erstellt am 22.04.2014 um 18:37 Uhr von Globus
boah hey, da schießt aber jemand scharf...
da steht doch eindeutig "ggf"
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein konservatives Gericht hier eine Amtsenthebung vornimmt, wenn das BRM mitteilt, dass es anhand von Seminarunterlagen den rechtlichen Teil lernt.
Klar ist nach dem Seminar das zweite Seminar, aber auch dazu kann niemand gezwungen werden.
Ich gebe aber zu, dass auch ich so einer bin, der sich nicht alles belesen kann und lieber auf Seminaren lernt (was meine Vergangenheit auch deutlich macht...)
Erstellt am 22.04.2014 um 18:58 Uhr von valdi
Wenn er Vieher zu versorgen hat, kann er vielleicht nicht weg? Gibt es den in der Naehe keine Alternativen Angebote? Denn wenn es ein Neuling ( Jungfuchs ) ist, waeren Seminarbesuche wichtig!
Erstellt am 22.04.2014 um 20:29 Uhr von Norweger
Der liebe Pjöööng kann soviel scharf schießen, wie er will. Da er ja blind zu sein scheint, trifft er ja doch nichts.
Leider scheint er auch der Ansicht zu sein, dass ihn hier nur einer kritisiert und alle, egal wer es ist, gefälligst der zu sein hat, denn er sich vorstellt. Der Farce muss es ihm ja ordentlich besorgt haben.
Den 23er kann er sich auch einrahmen. Es sei denn, er möchte dass auch Richter einmal etwas zu Lachen haben.
Wenn ich mich hier nicht komplett verirre, geht es hier um nur „ein“ Seminar. Däubler und Co gehen aber von einer grundsätzlichen Verweigerung aus.
Ergo. Das Pjöööngchen gibt wieder einmal nur Halbwahrheiten von sich und ist dann beleidigt, wenn man dieses bemängelt.
Erstellt am 22.04.2014 um 22:18 Uhr von snooker
Und dennoch hat pjoeng recht, denn es wurde bereitsder beschluss gefasst.
Erstellt am 22.04.2014 um 23:31 Uhr von Valdu
Ein Beschluss, den die Mehrheit beschliesst, kann mich nicht zwingen, irgentetwas zu tun> wir beschliesen nur> das Seminare gemacht werden> wer wann was dann macht> entscheidet jeder fuer sich und traegt sich ein> alles andere wuerde ich mir verbieten> habe dies auch in den letzten 6 Amtsperioden noch nie erlebt > Freiwillig und gerne > alles andere ist ein Schmarn :-)
Erstellt am 22.04.2014 um 23:43 Uhr von valdi
Frage war eigentlich : was kann man als BR tun ? > Nun, wenn kein ErsatzBR den Platz einnimmt fuer das Seminar > rechtzeitig abmelden > Kosten sparen :-)
Erstellt am 22.04.2014 um 23:51 Uhr von Pjöööng
Ach "Norweger" alias "Furz" alias "AlterHase" alias "Riedo".
Wenn Du in Deinen Versuchen, mir ans Bein pinkeln zu wollen, doch wenigstens lesen würdest, was ich schreibe:
Ich schrieb:
"Also wird er allenfalls den steinigen Weg gehen können, nämlcih im Falle einer beharrlichen Bildungsverweigerung ein Verfahren nach § 23 anzustrengen."
Du verstehst? "steiniger Weg" und "im Falle einer beharrlichen Bildungsverweigerung"?
Du antworteste: "Dürfte aber nur im Phantasialand funktionieren."
Ich wies darauf hin, dass Fitting dies nicht nur im Phantasialand für möglich hält:
"(...) Lehnt ein BRMitgl. die Teilnahme an erforderlichen Schulungsmaßnahmen ab, kann dies ggf. eine grobe Verletzung der ihm obliegenden Pflichten darstellen."
Daraufhin schreibst Du: "Den 23er kann er sich auch einrahmen. Es sei denn, er möchte dass auch Richter einmal etwas zu Lachen haben.
Wenn ich mich hier nicht komplett verirre, geht es hier um nur „ein“ Seminar. Däubler und Co gehen aber von einer grundsätzlichen Verweigerung aus."
Hmmm... hättest Du mal gelesen, was ich geschhrieben habe "im Falle einer beharrlichen Bildungsverweigerung", dann hättest Du Dir Deinen geifernden Beitrag nun wirklich sparen können. Er zeigt eigentlich jur, wes Geistes Kind Du bist.
Du bist uns übrigens noch ein BAG Urteil schuldig!