Erstellt am 22.06.2010 um 15:12 Uhr von ridgeback
@Zuckerhut,
und damit ist der AG im Recht.
Empfehle dem Kollegen ein fresh up-Seminar zum BertVG, dies kann der AG nicht ablehnen.
Erstellt am 22.06.2010 um 16:03 Uhr von DrHouse
Zuckerhut,
bei uns wollte der AG aus gleichem Grund ein Seminar Betr,verfassungsrecht I ablehnen.(dieses BR-Mitglied war 9 Jahre im Amt)
Wir haben die Kosten eingeklagt und von der Richterin Recht bekommen. AG kam damit nicht durch, da sich auch die Rechtssprechung des öfteren ändert.
Der AG kann viel behaupten. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben.
Redet doch mal mit einem Seminaranbieter Eurer Wahl, der kann bestimmt weiterhelfen.
Gruß DrHouse
Erstellt am 22.06.2010 um 17:51 Uhr von rainerw
Es gibt sogar Seminaranbieter die Auffrischungsschulungen explezit anbieten.
Erstellt am 22.06.2010 um 17:59 Uhr von DonJohnson
Oh Mensch - hätte mir das doch archivieren sollen!!!
Auch ein langjähriges Mitglied, welches noch keine Einführungsseminare belegt hat, hat dennoch Anrecht auf solche. Das AZ habe ich echt nicht mehr - leider. War nicht so interessant für mich, hier wäre es jetzt sinnig gewesen ;-)
DrHouse hat also absolut Recht. Die Momentane Rechtsprechung steht hier auf der Seite der BRM!
Vielleicht auch weil in den letzten Jahren immer wieder Gremienauf Schulungen verzichtet haben um die Portokasse des AG nciht zu strapazieren ;-)
Erstellt am 22.06.2010 um 18:07 Uhr von ridgeback
DJ, meinst Du das?
LAG Hamburg: Beschluss vom 13.03.2008 - 8 TaBV 14/07
Erstellt am 22.06.2010 um 18:12 Uhr von ridgeback
..oder das?
Das Arbeitsgericht hat den Antrag des Betriebsrats auf Freistellung von Seminarkosten sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu Recht zurückgewiesen.
LAG Schleswig-Holstein: Beschluss vom 15.05.2007 - 5 TaBV 5/07