W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsseminare

Z
Zuckerhut
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Büromaschinenunternehmen das 2004 aus zwei großen Firmen fusionierte. Die Betriebsräte der beiden Unternehmen waren unterschiedlich lange im Amt. Zum Teil 20-25 Jahre. Nach der letzten BR-Wahl beschloss der Betriebsrat für ein langjähriges Mitglied zweit Schulungen BetrVG I + II. Dieses BR-Mitglied hatte im laufe seiner Betriebsratszugehörigkeit nie Schulungen besucht und immer schriftliche Informationen, von weiteren BR-Mitgliedern oder Rechtsbeiständen genutzt. Nun wurde BetrVG vom Arbeitgeber abgelehnt, mit dem Hinweis, dass BR-Mitglied sei schon so lange BR, das diese Schulung wohl unnötig sei. Ist die Auswahl der Seminare so möglich?

1.33706

Community-Antworten (6)

R
ridgeback

22.06.2010 um 17:12 Uhr

@Zuckerhut, und damit ist der AG im Recht. Empfehle dem Kollegen ein fresh up-Seminar zum BertVG, dies kann der AG nicht ablehnen.

D
DrHouse

22.06.2010 um 18:03 Uhr

Zuckerhut, bei uns wollte der AG aus gleichem Grund ein Seminar Betr,verfassungsrecht I ablehnen.(dieses BR-Mitglied war 9 Jahre im Amt) Wir haben die Kosten eingeklagt und von der Richterin Recht bekommen. AG kam damit nicht durch, da sich auch die Rechtssprechung des öfteren ändert. Der AG kann viel behaupten. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben. Redet doch mal mit einem Seminaranbieter Eurer Wahl, der kann bestimmt weiterhelfen.

Gruß DrHouse

R
rainerw

22.06.2010 um 19:51 Uhr

Es gibt sogar Seminaranbieter die Auffrischungsschulungen explezit anbieten.

D
DonJohnson

22.06.2010 um 19:59 Uhr

Oh Mensch - hätte mir das doch archivieren sollen!!!

Auch ein langjähriges Mitglied, welches noch keine Einführungsseminare belegt hat, hat dennoch Anrecht auf solche. Das AZ habe ich echt nicht mehr - leider. War nicht so interessant für mich, hier wäre es jetzt sinnig gewesen ;-)

DrHouse hat also absolut Recht. Die Momentane Rechtsprechung steht hier auf der Seite der BRM! Vielleicht auch weil in den letzten Jahren immer wieder Gremienauf Schulungen verzichtet haben um die Portokasse des AG nciht zu strapazieren ;-)

R
ridgeback

22.06.2010 um 20:07 Uhr

DJ, meinst Du das? LAG Hamburg: Beschluss vom 13.03.2008 - 8 TaBV 14/07

R
ridgeback

22.06.2010 um 20:12 Uhr

..oder das? Das Arbeitsgericht hat den Antrag des Betriebsrats auf Freistellung von Seminarkosten sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu Recht zurückgewiesen.

LAG Schleswig-Holstein: Beschluss vom 15.05.2007 - 5 TaBV 5/07

Ihre Antwort