Erstellt am 07.02.2016 um 13:06 Uhr von Hoppel
@ lussil
Es kommt drauf an, was im AV vereinbart ist.
Ausführliche Infos findest Du auf dieser Seite > http://www.edk.de/2014/11/zur-rente-mit-63/
Erstellt am 07.02.2016 um 16:16 Uhr von gironimo
Ich würde sagen, er möge seinen Rentenantrag stellen und wenn der durch ist, kündigt er ganz normal.
Erstellt am 07.02.2016 um 16:22 Uhr von lussil
Es steht nichts im AV drin @ Hoppel.
Fristgemäß zum Zeitpunkt des Eintritts in das Rentenalter kündigen und das dann Nahtlos
@ gironimo
Erstellt am 08.02.2016 um 11:56 Uhr von Niemand
Erst mal mit dem Arbeitgeber reden. Im Normalfall wird der Arbeitgeber damit einverstanden sein mit Genehmigung des Rentenantrags das Abeitsverhältnis zum Renteneintritt zu beenden. Wenn das nicht gehen sollte bleibt ja noch die Kündigung.
Warum sollte das aber der Arbeitgebern wollen?