Hallo zusammen, ich kaue immer noch ein einem Beschluss, den "mein" Gremium in Bezug auf eine Versetzungsanhörung - zum Nachteil eines MA - beschlossen hat. Der Versetzung wurde nicht zugestimmt mit folgender Begründung, die dem AG mitgeteilt wurde:

"Laut Innerbetrieblicher Stellenausschreibung vom 21.04.2015 ist die Stelle in die Tarifgruppe T3/T4 je nach Qualifizierung und Erfahrung eingestuft.
Herr xxx ist jedoch in Tarifgruppe T6 eingruppiert, was der Ausschreibung widerspricht.

Der Betriebsrat ist zudem der Meinung, dass im Sinne der Lohngerechtigkeit, durch die unterschiedlichen Eingruppierungen bei gleicher Tätigkeit in diesem Bereich, der Betriebsfrieden gestört werden kann."

Nach meiner Auffassung ist diese Begründung nicht durch § 99 gedeckt...(?)