Erstellt am 13.01.2011 um 18:38 Uhr von Kölner
@Allwego
Wenn zu jedem Fall eine Anhörung erfolgt, dann sollte man das auch einzeln beschliessen und abstimmen.
Was ist das Problem?
Erstellt am 14.01.2011 um 08:56 Uhr von rkoch
> Was ist das Problem?
300 Beratungen über jeden Einzelfall, 300 Abstimmungen, 300 Niederschriftseinträge = im günstigsten Fall ca. 30 Sekunden je Fall (wenn die Niederschrift am Computer geführt wird und jedes mal nur kopiert wird) = 9000 Sekunden = ~ 2,5 Stunden lang Händchen hoch und Dauerschreibarbeit. Das könnte schon ein Problem sein..... Insbesonder da ich nicht glaube das 30 Sek. realistisch sind. Das wir eher eine 2-3- Tage Sitzung.
@Allwego.
Kölner hat grundsätzlich Recht: Einzelfallentscheidungen müssen auch einzeln gefällt werden, was bei personellen Maßnahmen z.B. nach §99 BetrVG auf jeden Fall zwingend ist.
Der Schichtwechsel einzelner AN ist aber ein Fall nach §87. Durch den kollektiven Charakter der Änderung 3-Schicht auf 2-Schicht und die dadurch mit Sicherheit entstehenden größeren Veränderungen wäre die Vorgehensweise IMHO hier ganz anders:
Wie geht das ersmal überhaupt eine derart große Gruppe von AN von 3 in 2-Schicht-Betrieb zu bringen? Faktisch müsste die Arbeitsplatzkapazität plötzlich um 50% ansteigen (oder die betriebsübliche RWAZ um 33% sinken) um weiterhin alle AN beschäftigen zu können. Derart große Umschichtungen und die Konsequenzen daraus würde ich also per BV mit dem AG regeln und dabei die Umsetzungen gleich mit Regeln. IMHO erfüllt ein derart umfangreicher Schnitt ggf. auch die Voraussetzung einer Betriebsänderung. Insofern: Was läuft da eigentlich?
Aber selbst wenn ihr dabei bleibt und die Sache so wie beschrieben behandeln wollt:
Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn ihr der Sache wie sie ist zustimmen wollt (oder in der Gesamtheit ablehnen wollt) könnt ihr Euch wahrscheinlich auch mit einem Beschluß bescheiden. Kritisch würde es IMHO nur, wenn ihr über die Köpfe der betroffenen AN hinweg entscheidet und deren Belange ignoriert. Solange auch die Belegschaft einverstanden ist sollte man die "Einzelfallgeschichte" IMAO nicht überstrapazieren.
Bedenke auch, das die Sache bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen Euch und dem AG nicht vor Gericht sondern vor der Einigungsstelle landet. Da gelten wieder ganz andere Regeln.
Sofern ihr in Einzelfällen Änderungen wünscht empfehle ich Verhandlungen mit dem AG. Nur wenn die Sache möglicherweise ein gerichtliches Nachspiel hätte würde ich tatsächlich wegen der Rechtssicherheit Einzelfallentscheidungen fällen.
Erstellt am 14.01.2011 um 09:17 Uhr von Kölner
@rkoch
Ich finde es ja grundsätzlich gut, dass Du meine Meinung (in einer epischen Breite) stützt.
Ich glaube nämlich auch, dass sich der BR hier mehr Gedanken machen sollte, als nur zu sehen: Boah, ist das eine Arbeit!
Zumal: Wer hat denn die Arbeit verursacht?