Wir haben über 901 Beschäftigte in unserer Firma und können ein drittes Betriebsratsmitglied freistellen.
Nun meine Frage: Kann er in der laufenden Legislaturperiode gewählt und eingesetzt werden, oder erst in 2 Jahren wenn neue Wahlen sind?

Und eine 2. Frage: gilt das gleiche auch für die 2 Mitglieder die bei einer Belegschaftszahl von über 1001 nachrücken würden?