Nun meine Frage: Kann er in der laufenden Legislaturperiode gewählt und eingesetzt werden, oder erst in 2 Jahren wenn neue Wahlen sind?
Und eine 2. Frage: gilt das gleiche auch für die 2 Mitglieder die bei einer Belegschaftszahl von über 1001 nachrücken würden?
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Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die Freistellung