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3. freigestellter Betriebsrat - in der laufenden Legislaturperiode?

S
sniper
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben über 901 Beschäftigte in unserer Firma und können ein drittes Betriebsratsmitglied freistellen. Nun meine Frage: Kann er in der laufenden Legislaturperiode gewählt und eingesetzt werden, oder erst in 2 Jahren wenn neue Wahlen sind?

Und eine 2. Frage: gilt das gleiche auch für die 2 Mitglieder die bei einer Belegschaftszahl von über 1001 nachrücken würden?

4.28501

Community-Antworten (1)

C
carrie

08.10.2007 um 19:34 Uhr

Hallo ihr könnt das 3. Mitglied jetzt schon freistellen, ihr solltet natürlich den AG vorher informieren und euch mit ihm beraten § 38 Abs.2 Satz 1 BetrVG, die 2 die ihr mehr in den BR holen könnt wenn die MA Zahl steigt geht erst bei einer Neuwahl. § 13 BetrVG, einfach so nachrücken lassen wie ein Ersatzmitglied könnt ihr sie nicht.

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