Beschlussfähigkeit
Guten Morgen,
ich stelle mir gerade eine Frage:
In dieser Woche sind schon viele Kollegen im Urlaub. Deshalb bekommen wir keinen Beschlussfähigen Betriebsrat ( 9 er Gremium) zusammen.
Wie ist das jetzt wenn der Arbeitgeber mit einer Personellen Einzel Maßnahme (fristgebunden) um die ecke kommt?
Wir können ja keinen Beschlussfassen wenn wir nicht beschlussfähig sind.
Gilt die Maßnahme dann als zugestimmt?
Danke für Eure Antwort.
Gruß, Alex
Community-Antworten (16)
19.12.2022 um 08:40 Uhr
ja, nach Ablauf von einer Woche gilt die Maßnahme als zugestimmt.
19.12.2022 um 09:12 Uhr
Aus der Nummer wird man m.E. nicht herauskommen.
Grundsätzlich können BR und AG eine Fristverlängerung vereinbaren, allerdings muss dem auch ein Beschluss zugrunde liegen. Da beißt sich die Katze leider in den Schwanz.
Ansonsten gilt die Wochenfrist ohne wenn und aber. Der AG muss dabei lediglich darlegen, dass er den BR rechtzeitig unterrichtet hat. Dass Post auch während der Haupturlaubszeit vom BR gesichtet wird, dafür ist der BR verantwortlich. Ebenso wie die Erhaltung der Beschlussfähigkeit, insofern bedarf es insbesondere zum Jahresende einer umsichtigen Urlaubsplanung.
Was ansonsten noch vorstellbar wäre, dass auch ein im Urlaub befindliches BRM an einer Dringlichkeitssitzung teilnimmt.
19.12.2022 um 09:25 Uhr
So sieht es aus. Es spricht allerdings nichts dagegen sein Ehrenamt auch aus dem Urlaub auszuüben um eine entsprechende Beschlussfähigkeit herzustellen. Wenn es einem wichtig genug ist.
19.12.2022 um 10:01 Uhr
Das heißt für euch für die Zukunft, auch innerhalb des Gremiums solltet ihr eine Urlaubsplanung haben.
19.12.2022 um 10:09 Uhr
Ich stelle mir allerdings gerade folgende Frage. Die Antwort hängt natürlich sehr stark davon ab, welchen Draht Ihr zur GL habt.
Wenn der BRV dem AG mitteilt, dass die kommende Sitzung ausfällt und darum bittet, die nächsten Themen erst zur Sitzung am xx.xx.xxxx einzureichen - würde er dem zustimmen, oder würde er es ausnutzen?
19.12.2022 um 10:18 Uhr
Falls ihr übrigens in eurer Geschäftsordnung online Sitzungen erlaubt habt geht das auch. Gibt es keine Ersatzmitglieder?
19.12.2022 um 13:35 Uhr
Ihr seid trotzdem beschlussfähig. Der BR könnte sogar mit nur einem Sitzungsteilnehmer beschlussfähig sein. BAG, 18.08.1982, – 7 AZR 437/80 –
19.12.2022 um 14:16 Uhr
@Catweazle
Ja, bei Anhörung zu Kündigung, da hier Bezug auf §102 Abs. 2 BetrVG genommen wird. Insofern vielen Dank, das hatte ich nicht auf dem Schirm.
Gibt es aber vergleichbares für personelle Einzelmaßnahmen nach §99? Mir wäre das jedenfalls nicht bekannt.
19.12.2022 um 14:53 Uhr
Die Beschlussfassung ist fast immer möglich. Ausnahmen sind wenn die Teilnahme der Hälfte der BR-Mitglieder gefordert ist. Z. B. bei Rücktritt des gesamten BR. Z. B. wird bei einer Grippewelle somit verhindert, dass der BR handlungsfähig wird.
19.12.2022 um 16:55 Uhr
"Deshalb bekommen wir keinen Beschlussfähigen Betriebsrat ( 9 er Gremium) zusammen."
Wieviele BRM bekämt Ihr denn zusammen?
19.12.2022 um 17:07 Uhr
@Catweazle
Okay, das ist mir neu. Ich wüsste auch nicht wie das mit §33 in Einklang zu bringen wäre.
20.12.2022 um 10:47 Uhr
jetzt mal ganz blöd gedacht: wenn das Ergebnis mit Fristablauf dasselbe ist wie mit Sitzung, dann wäre es sogar egal ob man beschlussfähig ist oder nicht. Also muss man doch nur für den Fall, das man auf "Kollisionskurs" mit der GL ist, die "sichere Variante" wählen. Wie oft kommt das zwischen Weihnachten und Neujahr vor?
20.12.2022 um 10:58 Uhr
"Wie oft kommt das zwischen Weihnachten und Neujahr vor?"
von "zwischen Weihnachten und Neujahr" ist doch überhaupt keine Rede.
Davon abgesehen haben wir das immer mit Sondersitzungen zwischen den Tagen abgefedert. Wenn da plötzlich 10 Leute entlassen werden sollen, schwingt man seinen Hintern halt mal in die Firma.
20.12.2022 um 13:32 Uhr
Darauf wollte ich hinaus. Dieses Ehrenamt lässt man (manchmal leider) nicht am Werkstor zurück.
20.12.2022 um 18:23 Uhr
Um Beschlussfähig zu sein braucht ihr 5 Mitglieder. Wenn ihr das Problem im nächsten Jahr kleiner halten wollt, dann übertragt ihr dem BR Ausschuss die Betreuung von Personalangelegenheiten als selbstständige Aufgabe. Dann genügen 3 von 5 Mitgliedern des BR Ausschuss um handlungsfähig zu sein. Das sollte irgendwie immer machbar sein.
20.12.2022 um 19:11 Uhr
"Um Beschlussfähig zu sein braucht ihr 5 Mitglieder." Das sieht das BAG aber anders. Personalangelegenheiten kann der BR auch mit weniger als 5 Mitgliedern regeln. Für die Übertragung von Aufgaben auf den BA benötigt er aber die Stimmenmehrheit der BR-Mitglieder. Schwierig wenn nicht genügend Mitglieder verfügbar sind.
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