Erstellt am 19.12.2022 um 07:40 Uhr von lolium
ja, nach Ablauf von einer Woche gilt die Maßnahme als zugestimmt.
Erstellt am 19.12.2022 um 08:12 Uhr von Muschelschubser
Aus der Nummer wird man m.E. nicht herauskommen.
Grundsätzlich können BR und AG eine Fristverlängerung vereinbaren, allerdings muss dem auch ein Beschluss zugrunde liegen. Da beißt sich die Katze leider in den Schwanz.
Ansonsten gilt die Wochenfrist ohne wenn und aber.
Der AG muss dabei lediglich darlegen, dass er den BR rechtzeitig unterrichtet hat. Dass Post auch während der Haupturlaubszeit vom BR gesichtet wird, dafür ist der BR verantwortlich. Ebenso wie die Erhaltung der Beschlussfähigkeit, insofern bedarf es insbesondere zum Jahresende einer umsichtigen Urlaubsplanung.
Was ansonsten noch vorstellbar wäre, dass auch ein im Urlaub befindliches BRM an einer Dringlichkeitssitzung teilnimmt.
Erstellt am 19.12.2022 um 08:25 Uhr von GabrielBischoff
So sieht es aus. Es spricht allerdings nichts dagegen sein Ehrenamt auch aus dem Urlaub auszuüben um eine entsprechende Beschlussfähigkeit herzustellen. Wenn es einem wichtig genug ist.
Erstellt am 19.12.2022 um 09:01 Uhr von Dummerhund
Das heißt für euch für die Zukunft, auch innerhalb des Gremiums solltet ihr eine Urlaubsplanung haben.
Erstellt am 19.12.2022 um 09:09 Uhr von Muschelschubser
Ich stelle mir allerdings gerade folgende Frage.
Die Antwort hängt natürlich sehr stark davon ab, welchen Draht Ihr zur GL habt.
Wenn der BRV dem AG mitteilt, dass die kommende Sitzung ausfällt und darum bittet, die nächsten Themen erst zur Sitzung am xx.xx.xxxx einzureichen - würde er dem zustimmen, oder würde er es ausnutzen?
Erstellt am 19.12.2022 um 09:18 Uhr von nicht brauchen
Falls ihr übrigens in eurer Geschäftsordnung online Sitzungen erlaubt habt geht das auch.
Gibt es keine Ersatzmitglieder?
Erstellt am 19.12.2022 um 12:35 Uhr von Catweazle
Ihr seid trotzdem beschlussfähig. Der BR könnte sogar mit nur einem Sitzungsteilnehmer beschlussfähig sein.
BAG, 18.08.1982, – 7 AZR 437/80 –
Erstellt am 19.12.2022 um 13:16 Uhr von Muschelschubser
@Catweazle
Ja, bei Anhörung zu Kündigung, da hier Bezug auf §102 Abs. 2 BetrVG genommen wird.
Insofern vielen Dank, das hatte ich nicht auf dem Schirm.
Gibt es aber vergleichbares für personelle Einzelmaßnahmen nach §99?
Mir wäre das jedenfalls nicht bekannt.
Erstellt am 19.12.2022 um 13:53 Uhr von Catweazle
Die Beschlussfassung ist fast immer möglich. Ausnahmen sind wenn die Teilnahme der Hälfte der BR-Mitglieder gefordert ist. Z. B. bei Rücktritt des gesamten BR. Z. B. wird bei einer Grippewelle somit verhindert, dass der BR handlungsfähig wird.
Erstellt am 19.12.2022 um 15:55 Uhr von celestro
"Deshalb bekommen wir keinen Beschlussfähigen Betriebsrat ( 9 er Gremium) zusammen."
Wieviele BRM bekämt Ihr denn zusammen?
Erstellt am 19.12.2022 um 16:07 Uhr von Muschelschubser
@Catweazle
Okay, das ist mir neu. Ich wüsste auch nicht wie das mit §33 in Einklang zu bringen wäre.
Erstellt am 20.12.2022 um 09:47 Uhr von Relfe
jetzt mal ganz blöd gedacht:
wenn das Ergebnis mit Fristablauf dasselbe ist wie mit Sitzung, dann wäre es sogar egal ob man beschlussfähig ist oder nicht.
Also muss man doch nur für den Fall, das man auf "Kollisionskurs" mit der GL ist, die "sichere Variante" wählen.
Wie oft kommt das zwischen Weihnachten und Neujahr vor?
Erstellt am 20.12.2022 um 09:58 Uhr von celestro
"Wie oft kommt das zwischen Weihnachten und Neujahr vor?"
von "zwischen Weihnachten und Neujahr" ist doch überhaupt keine Rede.
Davon abgesehen haben wir das immer mit Sondersitzungen zwischen den Tagen abgefedert. Wenn da plötzlich 10 Leute entlassen werden sollen, schwingt man seinen Hintern halt mal in die Firma.
Erstellt am 20.12.2022 um 12:32 Uhr von GabrielBischoff
Darauf wollte ich hinaus. Dieses Ehrenamt lässt man (manchmal leider) nicht am Werkstor zurück.
Erstellt am 20.12.2022 um 17:23 Uhr von seehas
Um Beschlussfähig zu sein braucht ihr 5 Mitglieder.
Wenn ihr das Problem im nächsten Jahr kleiner halten wollt, dann übertragt ihr dem BR Ausschuss die Betreuung von Personalangelegenheiten als selbstständige Aufgabe. Dann genügen 3 von 5 Mitgliedern des BR Ausschuss um handlungsfähig zu sein. Das sollte irgendwie immer machbar sein.
Erstellt am 20.12.2022 um 18:11 Uhr von Catweazle
"Um Beschlussfähig zu sein braucht ihr 5 Mitglieder." Das sieht das BAG aber anders. Personalangelegenheiten kann der BR auch mit weniger als 5 Mitgliedern regeln. Für die Übertragung von Aufgaben auf den BA benötigt er aber die Stimmenmehrheit der BR-Mitglieder. Schwierig wenn nicht genügend Mitglieder verfügbar sind.