Erstellt am 01.10.2015 um 22:17 Uhr von celestro
§ 33 Abs. 2 BetrVG:
"Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt;"
daraus ergibt sich, das bei 7 BRM eine Beschlußfähigkeit gegeben ist, wenn 4 BRM (oder mehr) anwesend sind. Ersatzmitglieder gehen auch, in Deinem Fall für "Nummer 7" wohl nicht.
Erstellt am 02.10.2015 um 07:08 Uhr von nicoline
Bei einer geraden Anzahl von Betriebsratsmitgliedern ist zu beachten, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit, also 3 Ja 3 Nein, abgelehnt ist!
Erstellt am 02.10.2015 um 07:40 Uhr von Erbsenzähler
@nicoline
Ich muss jetzt aber mal meinen Namen alle Ehre erweisen:
Auch bei 3 Ja, 2 Nein und einer Enthaltung! usw.
Erstellt am 02.10.2015 um 09:16 Uhr von gironimo
Ja - Ihr seit selbst noch mit 4 Teilnehmern beschlussfähig. Wichtig bei "normalen" Beschlüssen ist eben, dass mehr als die Hälfte der anwesenden BRs zugestimmt haben.
Erstellt am 02.10.2015 um 17:10 Uhr von nicoline
@ Erbsenzähler
Mir ging es aber nur um die Stimmengleichheit und den Inhalt deiner Antwort hat doch niemand bestritten und ja, du hast deinem Namen alle Ehre gemacht.