Unterschied Betriebsobmann (1 Person) oder Betriebsrat (3 Personen)?
Hallo
wir bewegen uns an der 21 Mitarbeitergrenze, und bei uns wird heiß diskutiert, welche Folgen es hat statt 3 Betriebräten nur einen zu haben.
Kann mir jemand beschreiben welche Konsequenzen das hat?
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben beide die gleichen Rechte und Pflichten. Mitspracherechte stehen und fallen mit der Mitarbeiterzahl und nicht mit der Anzahl der Betriebsräte oder?
Community-Antworten (2)
26.04.2006 um 14:17 Uhr
Selber Hallo, in einem BR gibt es keine Hirarchie. der BRV ist nur berechtigt Erklärungen des Arbeitgebers entgegen zu nehmen, die Sitzungen und Betriebsversammlungen zu leiten und muß die Beschlüße des BR`s nach außen hin vertreten. Mitsbestimmung gilt für alle Betriebe ab 5 ständig wahlberechtigten MA, wenn ein BR gewählt worden ist, ob nun ein "einer" oder ein "fünfunddreißiger".
26.04.2006 um 16:19 Uhr
"Mitspracherechte stehen und fallen mit der Mitarbeiterzahl und nicht mit der Anzahl der Betriebsräte oder?"
Nicht wirklich. Eine Mitbestimmung bei Einstellungen nach § 99 BetrVG ist z.B. in Betrieben mit in der Regel weniger als 20 Arbeitnehmern nicht vorgesehen. Ebenso würde die Beteilkigung eines BR bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) unter den Tisch fallen, demzufolge auch die Möglichkeit, Interessenausgleich und Sozialplan anläßlich einer Betriebsänderung zu vereinbaren.
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