Erstellt am 14.03.2015 um 06:56 Uhr von Dezibel
Ich sage mal: Ja.
Was für dich eine Lappalie ist, kann für andere ganz anders aussehen.
Erstellt am 14.03.2015 um 08:56 Uhr von Hoppel
Der Blick in´s Gesetz hätte auch hier geholfen ...
§ 29 BetrVG
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber[...] beantragt.
Seid ihr nur einer 3er Gremium, muss die Sitzung einberufen werden, sonst nicht!
Erstellt am 14.03.2015 um 08:57 Uhr von Moreno
So ein Quatsch dafür würde ich niemals eine Sondersitzung abhalten und nur Du entscheidest dies! Das einzige was er kann ist beantragen das dies überhaupt als Top auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung kommt.
Erstellt am 14.03.2015 um 09:21 Uhr von Moreno
Ne die SonderSitzung doch nicht Hoppel nur bei einem dreier Gremium kann er allein verlangen das dies auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommt.
Erstellt am 14.03.2015 um 09:22 Uhr von gironimo
Das kommt ja darauf an, wie oft ihr Sitzung macht. Wenn Ihr ohnehin wöchentlich tagt, nimm den Punkt auf die Tagesordnung der normalen Sitzung.
Ansonsten würde ich niemals auf das Viertel bestehen (höchstens wenn es wirklich eine Sondersitzung werden soll). Aus demokratischen Überlegungen heraus, würde ich jeden Punkt, den ein BR-Mitglied auf der Tagesordnung haben will auch draufsetzen.
Und ob es eine Lappalie ist, mag subjektiv sein. Wer weiß, was bei der Diskussion im Gremium aus der Angelegenheit wird. Also behandelt den Punkt.
Erstellt am 14.03.2015 um 10:35 Uhr von Dezibel
Genau so, wie Geronimo sehe ich das auch. Und wenn sich dann doch Blabla herausstellt, dann ist das Ding eben abgehakt. Für immer.
Erstellt am 14.03.2015 um 13:15 Uhr von Hoppel
@ Moreno
Wenn die nächste BR-Sitzung z.B. erst 2-4 Wochen später sein sollte, wird 1 BRM eines 3er BR sehr wohl verlangen können, dass eine Sitzung mit dem beantragten Tagesordnungspunkt sobald als möglich einberufen wird.
Man könnte in diesem Fall aber mal nachfragen, ob es ausreicht, wenn der beantragte TOP im Rahmen der nächsten regulären Sitzung besprochen wird ...
Außerdem ist im § 29 BetrVG klipp und klar zu lesen, DASS EINE SITZUNG EINZUBERUFEN IST ...
Da steht NICHT, dass ein Viertel der BRM nur verlangen kann, dass der beantragte TOP in der nächsten regulären BR-Sitzung zu behandeln ist!
Erstellt am 14.03.2015 um 15:35 Uhr von Moreno
Woher ziehst Du die Rechtslage für Deine Aussage Hoppel?
Erstellt am 14.03.2015 um 16:07 Uhr von Kölner
§ 29 abs 3 BetrVG geläufig?
Erstellt am 14.03.2015 um 17:20 Uhr von gironimo
.... ist doch eigentlich schlimm, wenn man sich in einem BR-Gremium an solchen Verfahrensgrundsätzen die Paragraphen um die Ohren haut und dann womöglich noch versucht durch Termintrixerei andere BR-Mitglieder klein zu halten.
Erstellt am 14.03.2015 um 22:37 Uhr von Moreno
Ja Hoppel schon aber das hat doch nur damit zu tun das etwas auf die Tagesordnung der Sitzung kommt und nicht das eine ausserordentliche Sitzung einberufen wird! Gironimo hier muss doch ein Mitglied eingebremst werden der meint er kann eine Sitzung grad so einberufen wie er will ohne Vorsitzender zu sein und dies ist nicht der Fall.
Erstellt am 15.03.2015 um 10:14 Uhr von seeker
Ich möchte mich ganz herzlich für Eure Meinungen und Kommentare bedanken. Es hat mich darin bestärkt, dass ich die Sitzung `nicht` einberufen habe. Ihr kennt nur einen Teil der ganzen Story. Aber trotzdem. Es war ein guter Anfang in dieses Forum einzusteigen. Schönen Sonntag noch. Freu mich aber trotzdem noch über weitere Meinungen. Ciao seeker