Fristenregelung - zur Bearbeitung von Anträgen durch den BR?
Hallo zusammen,
ich suche im BetrVG die Stelle (§§) an der die Fristen zur Bearbeitung von Antragen stehen und in welcher Form dieses geschehen muß. Ich finde es leider nicht wieder.
Besten Dank für eure Hilfe.
Gruss Bonsai
Community-Antworten (5)
14.11.2006 um 13:46 Uhr
Hallo meinst du diesen Satz:
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.
das ist § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen absatz drei.
14.11.2006 um 14:57 Uhr
Frage WARUM gibt es Seminare für BR ´s ????? oder Fachbücher ????
14.11.2006 um 15:20 Uhr
wozu gibt es dann ein Forum für BR's? wenn hier keiner mehr fragen stellt nutzt doch ein Forum auch nichts oder. klar kann man sich in Seminaren oder Fachbücher informieren, aber so ist es doch auch mit einem Forum auch. es dient der Info durch gleichgesinnte die im laufe der zeit erfahrungen gesammelt haben. und eine frage im Forum stellen und eine Antwort zubekommen geht meistens schneller als wenn man erst ein Seminar besucht oder dicke bücher durchsucht.Zu speziellen Themen wo das Betrvg nicht ausreicht würde ich natürlich auch ein Seminar besuchen.
14.11.2006 um 17:02 Uhr
bitawie19,
es heisst Forum und NICHT Antwort auf Fragen die jeder BR aus dem FF kennen muss, Der grundgedanke des Forums ist der das ein austauschstatt findet oder diskusionen statt finden.
Natürlich darf hier jeder fragen, aber mit unter frage ich mich ob jede antwort wirklich nicht zu einer verschlimmerung der situation führt....
..... bitawie19, ist nicht böse gemeint von mir. aber beim 30 mal die frage nach seite 1 der BetrVg ... bekomme ich angst.
14.11.2006 um 18:01 Uhr
Hi, und ich bekomme "Angst" vor diesen perfektionierten (scheinbar?) BRs. Ich war auch schon auf vielen Schulungen/ Seminaren. Immer gibt es etwas Neues und Interessantes zu lernen. Ich denke auch das ein Großteil der Frager hier im Forum Seminare besucht hat. Sind wir doch mal ehrlich. Entscheidend ist nicht das Wissen um den Inhalt, sondern das Wissen wo es steht (Backgroundwissen) und nicht jeder verfügt über solch eine 30-jährige BR Erfahrung wie ein Waschbär. Und dann kommt hinzu die Art und Weise der Kommunikation. Eine freundliche Antwort in der Form ... genau, solche Fristen gibt es, schau mal ins BetrVG oder in Deine Unterlagen des letzten Seminars, da sollte sowas beschrieben sein, meinst Du die Wochenfrist, in welchem Zusammenhang etc. Das sind doch die Antworten, die hier unerfahrene Betriebsratsmitglieder suchen.
@waschbär . nicht alle Fragen sind an Dich direkt gerichtet. Wenn es Dir zuviel ist 30 mal das Selbe zu antworten, dann laß auch mal die anderen ran. Hier in dem Forum vergibst Du dir nichts, wenn Du auch mal nichts sagst.
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