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Betriebsrat Arbeit bei Krankheit

B
Brsibel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Ein Betriebsratsmitglied mußte sich am Großen Zehen behandelt lassen jetzt trägt er einen Verband, Er eine teil Befreiung für Betriebsratsarbeit von 3 Tagen die restlichen 2 Tage Arbeit er in der Werkstatt,aufgrund seiner Behandlung kann er keine Arbeitsicherheit schule tagen. Möchte sich aber auch nicht Krank melden sonder die zeit für Betriebsratsarbeit nutzen und den Rest der Woche wenn kein Bedarf besteht Freizeit nehmen.

FRAGE: Da er mit Einen normale Schuh ( Sandalen ) laufen kann aber nicht in einen Sicherheitsschuh kann er da trotzdem Arbeiten als Betriebsrat im Büro oder sollte er doch sich krank melden. Ich habe da mal was von einer Art Schonarbeitsplatz gehört wo der Arzt auch angeben muß welche Arbeiten der Patient noch machen darf.

Vielen Dank für die Antworten

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Community-Antworten (5)

G
ganther

09.03.2015 um 22:59 Uhr

Warum so kompliziert? Er ist für seine originäre Tätigkeit arbeitsunfähig. Also vom Arzt krank schreiben lassen. Wenn er dann will BR Arbeit nachgehen

B
Brsibel

09.03.2015 um 23:09 Uhr

Hallo ganzer

Du meinst also er kann seiner BR Arbeit nach gehen und die restlichen Tage sollte er frei machen ?

RICHTIG SO.....

S
Snooker

09.03.2015 um 23:17 Uhr

Richtig.Und im BR Büro braucht er ja keine Arbeitsschuhe tragen. Er muss seine BR arbeiten ja nicht gerade in Produktionshallen oder da wo Sicherheitschuhe vor geschrieben sind, erledigen

B
bürgermeister

10.03.2015 um 09:43 Uhr

Er kann sich doch auch für die restlichen 2 Tage freistellen lassen und die BR Arbeit machen, anstatt nur in 3 Tagen.

G
gironimo

10.03.2015 um 11:00 Uhr

Kann er natürlich - trotzdem finde ich das doch die einfachste Lösung mit dem gelben Schein. BR-Arbeit ist ja keine Arbeit sondern ein Ehrenamt und kann trotz AU durchgeführt werden, wenn es die Genesung nicht hindert.

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