Hallo

Ein Betriebsratsmitglied mußte sich am Großen Zehen behandelt lassen jetzt trägt er einen Verband,
Er eine teil Befreiung für Betriebsratsarbeit von 3 Tagen die restlichen 2 Tage Arbeit er in der Werkstatt,aufgrund seiner Behandlung kann er keine Arbeitsicherheit schule tagen. Möchte sich aber auch nicht Krank melden sonder die zeit für Betriebsratsarbeit nutzen und den Rest der Woche wenn kein Bedarf besteht Freizeit nehmen.

FRAGE: Da er mit Einen normale Schuh ( Sandalen ) laufen kann aber nicht in einen Sicherheitsschuh kann er da trotzdem Arbeiten als Betriebsrat im Büro oder sollte er doch sich krank melden.
Ich habe da mal was von einer Art Schonarbeitsplatz gehört wo der Arzt auch angeben muß welche Arbeiten der Patient noch machen darf.

Vielen Dank für die Antworten