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Kündigung eines Betriebsrates wegen Krankheit

B
BR-Mitglied
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bin Mitglied des Betriebsrates (stellv. Vors.) und war in diesem Jahr leider häufiger krank. Meine Frage: Kann einem Betriebsrat wegen Krankheit (wenn dies über 6 Wochen dauert) gekündigt werden oder ist dies nicht zulässig. Meines Wissens ist das bei Arbeitnehmern möglich, wenn der Arbeitgeber einen 'raushaben möchte (schlechte Prognose bzgl. der Krankheit, länger als 6 Wochen etc.). Beim BR-Mitglied frage ich mich, ob hier der erweiterte BR-Kündigungsschutz gilt.

Gruß BR

2.33901

Community-Antworten (1)

K
Kölner

19.06.2006 um 22:07 Uhr

@BR-Mitglied Bei solchen Fragen beschleichen mich immer die größten Bedenken, wie übel/nicht übel einigen Ex-Kollegen Eurer Firma in der Vergangenheit durch einen unwissenden BR mitgespielt wurde.

Kündigung wegen Krankheit ist bei ungünstiger Zukunftsprognose, Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung für den AG und häufigen Erkrankungszeiten möglich. Aber als BR...? § 103 BetrVG...

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