Erstellt am 19.10.2006 um 15:28 Uhr von Heini
Was will der BR, dass der AG die Kollegin zur Rechenschaft zieht und kündigt oder will der BR Regelungen um die Belastung der AN gleich und gerecht zu verteilen.
Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Ihr verlangt von dem AG den Abschluss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Aufgrund der Dokumentation könnte der BR die zusätzliche Belastung der AN feststellen und auch Beweisen. Wird die Belastung der betroffenen zu stark, hätte der BR die Möglichkeit den Änderungen der geplanten Dienstzeit sowie anfallende Mehrarbeit nicht mehr zu zustimmen. Somit wird der AG gezwungen tätig zu werden.