Erstellt am 07.02.2015 um 09:03 Uhr von gironimo
Die Lage der Pausen und die Art der Zeiterfassung unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Da kann der AG natürlich etwas "verlangen" - letztendlich muss er sich aber mit dem BR auf die Vorgehensweise einigen.
Das der AG den Aufenthalt im Pausenraum als Pause gewertet haben will, dürfte klar sein. Es geht also eher um die Abgrenzung. Und da ist es nun mal so: Eine Pause ist nur dann eine Pause, wenn man sie tatsächlich und ohne betriebliche Störungen machen kann.
Die Frage, die es mit dem AG zu klären gibt ist: Wann schalten die besagten Kollegen Ihr Handy aus oder legen es weg und können Pause machen, wenn sie es im Pausenraum nicht tun.
Erstellt am 07.02.2015 um 09:19 Uhr von Dezibel
Und zur Ergänzung: Ja, ein Unfall während der Pause ist KEIN Arbeitsunfall, da ja nicht gearbeitet wird. Es ist Freizeit, man ist sich selbst verantwortlich und kein anderer.
Erstellt am 07.02.2015 um 09:33 Uhr von gironimo
.... wobei ich aber die Frage so verstehe, dass die besagten Kollegen ja gar keine Pause machen, sondern eine Art Rufbereitschaft. Und wo diese sich während der Zeit der Erreichbarkeit aufhalten müssen, wäre eine Frage der Mitbestimmung. gibt es keine Regel, dürften sie auch im Pausenraum "arbeitend" sitzen.
Ihr solltet dringend ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber führen.
Erstellt am 07.02.2015 um 10:21 Uhr von Dezibel
Ja, reden soll manchmal helfen ... Wozu gibt es die Monatsgespräche?
Erstellt am 07.02.2015 um 14:09 Uhr von Hoppel
"Hallo,, wir haben erfolgreich erreicht, dass unser AG als ersten Schritt, uns in der Mittagszeit einen Funktionsraum als Pausenraum reserviert. er hat , als er dies per mail verkünden lließ, hinzugefügt, dass man Pausen, die man in diesem "zeitweien Pausenraum" nimmt entsprechend im Arbeitszeitnachweis eintragen soll."
Ob man das wirklich als Erfolg werten kann, sei mal dahin gestellt > siehe ASR A4.2
"Es ist aber so, dass einige Kollegen , die als Betreuer in einem Jugendheim arbeiten, allein schon durch ihre Anwesenheit im 3stöckigen Haus quasi ihrer Arbeit nachkommen und bisher mit schnurlosem Telefon auch mal eine rauchen gingen und das natürlich nicht als Pause aufgeschrieben haben. deren Job besteht nunmal öfters in der puren Anwesenheit."
Das ist doch Unsinn! Dann könnte z.B. eine Krankenschwester ihre Erholungspause nicht im Aufenthaltsraum der Station verbringen ...
Befindet sich ein Betreuer in Erholungspause, ist er nur wegen Anwesenheit im Betrieb weder verpflichtet, seine Tätigkeit auf Zuruf aufnehmen zu müssen noch befindet er sich deswegen automatisch in Arbeitsbereitschaft!
Dann muss man das Diensttelefon halt klingeln lassen und/oder Jugendliche dahingehend erziehen, dass das Schild "Nicht stören" an der Tür respektiert wird!
Mir stellt sich auch die Frage, ob Euch der AG dazu verpflichten könnte, dass das Betriebsgelände während der Erholungspause NICHT verlassen werden darf ... da hege ich erhebliche Zweifel!
Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob Eure Pausenzeiten konkret festgelegt worden sind; z.B. zwischen 12 - 14 Uhr muss eine Erholungspause von 30 Minuten genommen werden.
Erstellt am 18.02.2015 um 10:34 Uhr von hampes
Hi,
habe das hier beizutragen:
"Rechtliche Grundlagen für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Liegemöglichkeiten sind die Arbeitsstättenverordnung sowie die Arbeitsstättenregel ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".
1 Bereitstellung
1.1 Pausenräume
Pausenräume bzw. Pausenbereiche sind nach ASR A4.2 "allseits umschlossene Räume [bzw. abgetrennte Bereiche innerhalb von Räumen], die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen".
In ASR A4.2 werden die Bedingungen aufgelistet, unter denen ein Pausenraum bzw. -bereich erforderlich ist:
Pausenräume/-bereiche müssen unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter eingerichtet werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit zwingend erforderlich ist, z. B. in allen Betrieben, in denen es sehr kalt, heiß, staubig, feucht oder schmutzig ist oder keine Sitzmöglichkeiten vorhanden sind oder wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben (vgl. Abschn. 4.1 Abs. 3 ASR A 4.2).
Pausenräume/-bereiche müssen nicht eingerichtet werden, wenn die Mitarbeiter in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind, wo es während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen gibt.
Bei allen dazwischen einzustufenden Betrieben (das dürfte die Mehrzahl der produzierenden Betriebe sein) sind Pausenräume/-bereiche ab einer Belegschaftsstärke von 10 gleichzeitig anwesenden Personen vorgesehen. Dabei müssen Zeitarbeitnehmer berücksichtigt werden, aber keine Mitarbeiter, die max. 6 Stunden am Tag arbeiten oder die überwiegend im Außendienst tätig sind."
Habe ich hier gefunden: http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/pausenraeume-bereitschaftsraeume-liegeraeume_idesk_PI957_HI1728042.html
Entscheidender Passus könnte folgender sein: "wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben"
Daher wäre m.E. der Arbeitgeber verpflichtet, einen eigenständigen Pausenraum einzurichten und auch als solchen auszuweisen. Aber das wollt ihr ja wahrscheinlich nicht, ihr arbeitet ja im Sozialbereich, da ist das nicht o richtig nötig, oder etwa doch?
Ich würde gerne über den Fortgang der Sache informiert werden. Danke.
Ciao u. Grüße,
h.