Hallo, bei uns hat grade ein Betriebsratsmitglied per E-Mail und mit Begründung sein Mandat niedergelegt. Kurz darauf erklärt der Vorsitzende, dass das Betriebsratsmitglied die Amtsniederlegung rückgängig macht. Ich, auch BR-Mitglied, habe unseren Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass das gar nicht möglich ist (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) und er sich Rechtsbeistand einholen möge.
Jetzt kommt ein E-Mail vom Vorsitzenden worin steht, das die Amtsniederlegung nach §118 BGB: Mangel der Ernstlichkeit, nichtig sei. Und von dem BR-Mitglied kommt auch ein E-Mail in dem steht das er anderen Stress hatte und es nicht so gemeint war.
Können die das so machen?
Ich würde mich freuen wenn mir das jemand erklären konnte.