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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsniederlegung

D
DDaniel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben heute in bzw. am Ende der ordentlichen Sitzung das Schreiben unseres BRV zur Amtsniederlegung erhalten. Zur nächsten Sitzung, in dem der neue BRV gewählt werden muss unter Berücksichtung des Nachrückers, muss er das heutige Protokoll unterschreiben. Dazu müssen wir ihn zu diesem Punkt einladen oder muss hier anders verfahren werden? In den vergangenen 10 Jahren gabe es bei uns diesen Fall noch nicht :-( Hat hier schon jemand Erfahrung? Danke

1.25208

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

21.10.2016 um 15:37 Uhr

Wenn Euer BRV sein Amt (also die Mitgliedschaft im Betriebsrat) niedergelegt hat, dann hat er auch nichts mehr im BR zu unterzeichnen.

In der Zwischenzeit unterzeichnen der Stellv. oder der neue BRV sobald er gewählt ist.

E
etugruber

22.10.2016 um 08:27 Uhr

Am Ende der Sitzung hat er sein Amt niedergelegt. Also muss er dieses Protokoll noch unterschreiben. Und wenn er 10 Jahre im Amt war, wird er dies auch machen.

M
Moreno

22.10.2016 um 10:21 Uhr

Also muss er das Protokoll unterschreiben.......ne muss er nicht!

E
etugruber

22.10.2016 um 13:28 Uhr

Paragraph 34 BetrVG Lesen bildet.....

N
nicoline

22.10.2016 um 13:58 Uhr

Wenn er das Amt vor Fertigstellung der Sitzungsniederschrift niedergelegt hat, unterschreibt der Stellvertreter, der bis zur Neuwahl eines neuen BRV das Amt automatisch übernimmt.

E
Ernsthaft

22.10.2016 um 15:13 Uhr

Sorry nicoline, aber das bedarf einer kleinen Korrektur. Er übernimmt nicht das Amt, sondern die diesem zugeordneten Aufgaben automatisch.

@etugruber „Paragraph 34 BetrVG Lesen bildet.....“ Gut erkannt. Gilt das aber auch für dich?

M
Moreno

22.10.2016 um 18:22 Uhr

Etugruber dann bilde Dich mal ;-) die Sitzungsniederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben ....in der Sekunde wo Kollege Müller zurücktritt ist er kein Vorsitzender mehr.

N
nicoline

23.10.2016 um 13:59 Uhr

Ernsthaft, du hast Recht, ich habe mich nicht pingelig 100prozentig genau ausgedrückt, aber eigentlich wusstest du schon genau, was ich meinte. Ich versuchs nochmal:

Er übernimmt bis zur Neuwahl des Vorsitzenden dessen Aufgaben. Für die Dauer seiner Vertretung hat der stellvertretende Vorsitzende kraft Gesetzes die gleichen Befugnisse und Zuständigkeiten wie ein Vorsitzender.

Jetzt genau genug?

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