Amtsniederlegung
Hallo zusammen,
wir haben heute in bzw. am Ende der ordentlichen Sitzung das Schreiben unseres BRV zur Amtsniederlegung erhalten. Zur nächsten Sitzung, in dem der neue BRV gewählt werden muss unter Berücksichtung des Nachrückers, muss er das heutige Protokoll unterschreiben. Dazu müssen wir ihn zu diesem Punkt einladen oder muss hier anders verfahren werden? In den vergangenen 10 Jahren gabe es bei uns diesen Fall noch nicht :-( Hat hier schon jemand Erfahrung? Danke
Community-Antworten (8)
21.10.2016 um 15:37 Uhr
Wenn Euer BRV sein Amt (also die Mitgliedschaft im Betriebsrat) niedergelegt hat, dann hat er auch nichts mehr im BR zu unterzeichnen.
In der Zwischenzeit unterzeichnen der Stellv. oder der neue BRV sobald er gewählt ist.
22.10.2016 um 08:27 Uhr
Am Ende der Sitzung hat er sein Amt niedergelegt. Also muss er dieses Protokoll noch unterschreiben. Und wenn er 10 Jahre im Amt war, wird er dies auch machen.
22.10.2016 um 10:21 Uhr
Also muss er das Protokoll unterschreiben.......ne muss er nicht!
22.10.2016 um 13:28 Uhr
Paragraph 34 BetrVG Lesen bildet.....
22.10.2016 um 13:58 Uhr
Wenn er das Amt vor Fertigstellung der Sitzungsniederschrift niedergelegt hat, unterschreibt der Stellvertreter, der bis zur Neuwahl eines neuen BRV das Amt automatisch übernimmt.
22.10.2016 um 15:13 Uhr
Sorry nicoline, aber das bedarf einer kleinen Korrektur. Er übernimmt nicht das Amt, sondern die diesem zugeordneten Aufgaben automatisch.
@etugruber „Paragraph 34 BetrVG Lesen bildet.....“ Gut erkannt. Gilt das aber auch für dich?
22.10.2016 um 18:22 Uhr
Etugruber dann bilde Dich mal ;-) die Sitzungsniederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben ....in der Sekunde wo Kollege Müller zurücktritt ist er kein Vorsitzender mehr.
23.10.2016 um 13:59 Uhr
Ernsthaft, du hast Recht, ich habe mich nicht pingelig 100prozentig genau ausgedrückt, aber eigentlich wusstest du schon genau, was ich meinte. Ich versuchs nochmal:
Er übernimmt bis zur Neuwahl des Vorsitzenden dessen Aufgaben. Für die Dauer seiner Vertretung hat der stellvertretende Vorsitzende kraft Gesetzes die gleichen Befugnisse und Zuständigkeiten wie ein Vorsitzender.
Jetzt genau genug?
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