Erstellt am 10.01.2018 um 08:15 Uhr von BRHamburg
Also gegen den Willen des betroffenen Mitglieds würde ich sagen Nein. Es kann aber auch Sinn machen der Belegschaft die genauen Gründe mitzuteilen.
Erstellt am 10.01.2018 um 10:24 Uhr von celestro
"Es kann aber auch Sinn machen der Belegschaft die genauen Gründe mitzuteilen."
Ach ja ?
Jeder MA kann das ehemalige BRM selbst fragen, wenn man den Grund wissen möchte. Und sollte dieses ehemalige BRM dies mitteilen wollen, dann wird es das tun.
Erstellt am 10.01.2018 um 12:03 Uhr von rsddbr
Ich würde einen Schritt eher anfangen und - sofern ich nicht tatsächlich auf Misstände hinweisen möchte - aus persönlichen Gründen das Amt niederlegen. Dann stellt sich die Frage gar nicht erst.