Erstellt am 15.01.2015 um 14:02 Uhr von paula
ob es funktioniert muss der Kollege selbst für sich entscheiden....
Erstellt am 15.01.2015 um 14:05 Uhr von gironimo
Der BR ist für alle AN zuständig - auch für solche mit Leitungsaufgaben. Demnach kann die Kollegin auch die Vertretung übernehmen.
Lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG sind außen vor. Aber dazu gehört die KiTa-Leitung nicht.
Erstellt am 15.01.2015 um 18:59 Uhr von nicoline
*Aber dazu gehört die KiTa-Leitung nicht.*
Eine KiTa Ltg. könnte ltd. Angestellte sein. Aber selbst wenn, ist man während der Vertretung nicht auch zwangsläufig ltd. Angestellte und bleibt Mitarbeiterin, deren Interessen der BR auch vertritt.