Erstellt am 15.06.2005 um 11:58 Uhr von helebu
Hallo Woho,
so etwas wie ein Mißtrauensvotum gegen einzelne Mitglieder gibt meines Wissens nach nicht.
Der Ausschluß eines BR-Mitglieds aus dem BR geht
de jure nur durch das Arbeitsgericht wegen "grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten". (§23 (1) BetrVG).
Gruß,
Helebu
Erstellt am 15.06.2005 um 13:50 Uhr von neuling
Hallo,
stimmt sowas kann nur das Arbeitsgericht entscheiden aber der Antrag kann auch nur dan gestellt werden wenn Pflichtverletzungen vorliegen
Erstellt am 02.09.2005 um 11:17 Uhr von geprellter
Gilt als "grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten" beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter in einer Mail an ein BR-Mitglied Mißstände bezüglich seines Vorgesetzten aufzeigt mit der Bitte um absolute Diskretion und der expliziten Bitte, daß sein Name nicht genannt werden möge, dieser dann aber später vom betreffenden BR-Mitglied weitergegeben wird?