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"Misstrauensvotum" gegen Betriebsratsmitglieder

W
woho
Nov 2016 bearbeitet

Wann und unter welchen Voraussetzungen ist ein solches möglich.

1.40503

Community-Antworten (3)

H
helebu

15.06.2005 um 13:58 Uhr

Hallo Woho, so etwas wie ein Mißtrauensvotum gegen einzelne Mitglieder gibt meines Wissens nach nicht. Der Ausschluß eines BR-Mitglieds aus dem BR geht de jure nur durch das Arbeitsgericht wegen "grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten". (§23 (1) BetrVG). Gruß, Helebu

N
Neuling

15.06.2005 um 15:50 Uhr

Hallo,

stimmt sowas kann nur das Arbeitsgericht entscheiden aber der Antrag kann auch nur dan gestellt werden wenn Pflichtverletzungen vorliegen

G
geprellter

02.09.2005 um 13:17 Uhr

Gilt als "grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten" beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter in einer Mail an ein BR-Mitglied Mißstände bezüglich seines Vorgesetzten aufzeigt mit der Bitte um absolute Diskretion und der expliziten Bitte, daß sein Name nicht genannt werden möge, dieser dann aber später vom betreffenden BR-Mitglied weitergegeben wird?

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